Im Prozess um die angebliche Erpressung von Schauspieler Ottfried Fischer mit einem Sex-Video ist ein Redakteur der "Bild"-Zeitung vom Landgericht München erneut freigesprochen worden. Das Gericht bestätigte damit einen Freispruch aus dem Jahr 2011, den das Oberlandesgericht München im vergangenen Jahr allerdings wieder aufgehoben hatte. Dem Journalisten war eine Nötigung Ottfried Fischers durch ein kompromittierendes Video, das den Schauspieler beim Geschlechtsverkehr mit Prostituierten zeigte, vorgeworfen worden.
Gegen ein Exklusiv-Interview mit Fischer sollte jenes zweifelhafte Meisterwerk der Filmgeschichte wieder im Giftschrank verschwinden. Nur aus diesem Grund habe Fischer dem Journalisten zugesagt, heißt es dem Bericht zufolge in der Anklageschrift. Herausgekommen sei ein Interview mit der Überschrift "Die Huren nutzten meine Krankheit aus". Das Gericht stellte nun fest, dass eine persönliche Schuld des Anklagten nicht gegeben sei - auch wenn es eine gewisse "Nähe zu unkorrektem Verhalten" gebe. Eine Nötigung sei allerdings nicht nachweisbar.
Dennoch fand der Richter scharfe Worte. "Was da passiert ist, ist eine Riesen-Sauerei. Was der einzelne in seiner Wohnung macht, geht niemanden etwas an." Der Springer-Verlag feierte unterdessen das Urteil als "Sieg für die Recherchefreiheit der Presse". "Der Versuch der Münchener Staatsanwaltschaft und Ottfried Fischers, presserechtlich gebotene Arbeit von Journalisten zu kriminalisieren, ist gescheitert", sagte Claas-Hendrik Soehring, Leiter Medienrecht bei Axel Springer mit Blick auf das Urteil, wonach eine Strafbarkeit wegen des Gebrauchens von Bildaufnahmen nicht gegeben sei, wenn Journalisten brisante Fotos oder Filme entgegennehmen und sichten – und wenn sie dann auch mit dem Betroffenen über die Existenz des Materials sprechen.
Die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe von 42.000 Euro für den Angeklagten gefordert. Noch könnte das Thema aber nicht vom Tisch sein. Möglicherweise sehen sich die Beteiligten vor dem Bundesverfassungsgericht wieder.