Nachdem die öffentlich-rechtlichen Sender zum Jahreswechsel die Zahlung von Einspeiseentgelten an die großen Kabelnetzbetreiber Kabel Deutschland und Unitymedia eingestellt haben, zog Kabel Deutschland gegen die einzelnen ARD-Anstalten sowie das ZDF, Phoenix, Arte und 3sat vor Gericht. Bislang fällt die Bilanz allerdings ernüchternd aus. Nachdem Kabel Deutschland in erster Instanz bereits in München, Stuttgart und Köln unterlegen war, wies nun auch das Landgericht Berlin die Klage gegen den RBB Klage ab.
Die Vertragskündigung sei weder unter dem Gesichtspunkt eines selbstwidersprüchlichen Verhaltens noch wegen sittenwidriger Schädigung unwirksam, so die für Kartellrecht zuständige Zivilkammer 16 des Gerichts. Sie verstoße auch nicht gegen Vorgaben des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen. Das Einspeisen der Programme sei eine gesetzliche Pflicht des Netzbetreibers.
Tatsächlich müssen die Kabelnetzbetreiber ohnehin einen großen Teil des öffentlich-rechtlichen Angebots übertragen. Kabel Deutschland hat aufgrund der Einstellung der Zahlungen - bislang bekamen KDG und Unitymedia Kabel BW gemeinsam 60 Millionen Euro pro Jahr - aber bereits Zusatzleistungen eingestellt. So werden die öffentlich-rechtlichen Programme im digitalen Kabel in einer geringeren Bandbreite als zuvor übertragen. Bislang hatten ARD und ZDF allerdings auch eine höhere Bandbreite gebucht als die privaten Sender, sie wurde also lediglich angeglichen. Zudem speist Kabel Detuschland die Dritten nur noch in einer regionalen Variante pro Kabelnetz ein.
Zum Einlenken gebracht hat Kabel Deutschland die Öffentlich-Rechtlichen damit allerdings nicht. Angesichts dessen will das Unternehmen an, auch weiter mit rechtlichen Schritten gegen ARD und ZDF vorgehen und kündigte bereits Berufung an.