Die Breite und Vielfalt der Berichterstattung dürfe nicht aufgrund der programmpolitischen Bedeutung und der finanziellen Vorherrschaft einer einzelnen Sportart eingeschränkt werden, fordert das Papier des MDR-Rundfunkrates. Auch in der Sportberichterstattung habe der öffentlich-rechtliche Rundfunk die Aufgabe, die Vielfalt und Breite des Sports abzubilden. Gleichzeitig erkenne der Rundfunkrat an, "dass die ARD für ihre Sportsendungen attraktive Rechte und Angebote brauche, um viele Zuschauerinnen und Zuschauer aller Altersgruppen anzusprechen". Festzustellen sei jedoch, dass rund 70 Prozent des Sportrechteetats in den Fußball fließen, was zu dem Schluss kommen lässt, dass "die Gesamtsituation beim Erwerb der Sportrechte unausgewogen" sei. Dies werde noch deutlicher, wenn man berücksichtige, dass die Fußballberichterstattung einen Anteil von 29 Prozent an der gesamten Sportberichterstattung habe. In dem jetzt vorgelegten Positionspapier bittet der MDR-Rundfunkrat die Gremienvorsitzendenkonferenz, die ARD aufzufordern, klar vergleichbare Regelungen für die Praxis interner Leistungsverrechnung einzuführen.
Die Gesamtkosten für die Fußballberichterstattung - Rechte und Produktion - dürften die Budgets für die anderen Programmbereiche und Genres nicht einschränken und die Berichterstattung über andere Sportarten nicht schmälern. Der Fußballrechte-Etat solle unter Berücksichtigung allgemeiner Einsparzwänge langfristig reduziert werden und bei der Bewilligung von Mitteln für den Sportrechtekauf sollen den Gremien neben den Rechtekosten künftig auch die zu erwartenden Produktionskosten mitgeteilt werden. Sportverbände seien grundsätzlich nicht an Produktionskosten zu beteiligen. Ferner solle geprüft werden, ob und wie man bei finanziell hoch vergüteten Senderechten das Recht auf unentgeltliche Kurzberichterstattung in Anspruch nehmen kann. In diesem Zuge sei auch zu prüfen, heißt es in dem Papier, wie die bezahlten Rechte der Fußball-Bundesliga auch am Sonntag zuerst im Gemeinschaftsprogramm, also dem Ersten, "vollumfänglich genutzt werden können". Bislang werden die derzeit vorliegenden Rechte am Sonntagabend nur über eine Sonder-"Sportschau" in den Dritten wahrgenommen.
Weniger ausführlich aber in der Sache ähnlich hat sich schon vergangenen Woche der NDR-Rundfunkrat geäußert. "Berichterstattung über Spitzensport gehört eindeutig zum Informationsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, aber auch Sportarten, die nicht unbedingt im Rampenlicht stehen, sollen einen angemessenen Platz im Programm haben", sagte Uwe Grund, Vorsitzender des NDR Rundfunkrats, nachdem sich das Gremium am vergangenen Freitag eingehend mit der Sportrechte-Strategie des NDR und der ARD befasst hatte. "Für den NDR Rundfunkrat sind nicht allein einzelne Verträge zu Übertragungsrechten Thema, sondern die große Linie, über die wir mit der Leitung des Hauses beraten", so Grund weiter. "Dabei geht es auch darum, gegebenenfalls Sportarten zu finden, die zukünftig für die Zuschauer interessant sein könnten."
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