Einwände des Bundeskartellamts bedeuten nach der gemeinsam von der Mediengruppe RTL Deutschland und ProSiebenSat.1 geplanten werbefinanzierten Video-on-Demand-Plattform Amazonas nun auch für das von ARD, ZDF und diversen Produktionsfirmen geplante VoD-Angebot "Germany's Gold", das Videos kostenpflichtig anbieten wollte, das Aus. Die seit November 2011 laufende Kartellamtsprüfung hatte ergeben, dass sich das Vorhaben mit dem erklärten Ziel, "die Inhalte aller beteiligten Partner, die 60 Jahre deutsche Fernsehgeschichte und nationale wie internationale Kinoerfolge umfasst hätten, zugänglich zu machen", in der ursprünglich geplanten Form nicht umsetzen lässt. Alternative Modelle, die den vom Bundeskartellamt geforderten Rahmenbedingungen genügt hätten, hätten hingegen keine positive wirtschaftliche Prognose, heißt es in einer Mitteilung.

"Wir bedauern sehr, dass wir dieses Projekt nicht umsetzen können. In Zeiten veränderter Mediennutzung, Zuschauerbedürfnisse und Angebotsfragmentierung wäre ein Portal wichtig gewesen, das den Nutzern Gedächtnis des deutschen Films und Fernsehens hätte sein können und diesen hochwertige Inhalte aus allen Genres auch jenseits der klassischen TV-Ausstrahlung jederzeit zugänglich gemacht hätte", erklären die Partner des Projekts in einem gemeinsamen Statement.

Das Kartellamt hatte gefordert, dass die gemeinsame Vermarktung aufgegeben werden müsse und sich das Gemeinschaftsunternehmen rein auf den Betrieb der technischen Plattform beschränken soll. Karteallamtspräsident Andreas Mundt hatte im Frühjahr erklärt: "ARD und ZDF treten als Unternehmer und Wettbewerber auf dem Markt für Video-On-Demand auf und müssen ihre Produkte deshalb auch wie andere Unternehmen unabhängig voneinander vermarkten. Nach den bisherigen Vorstellungen der Sendeanstalten würde die gemeinsame Online-Plattform es aber mit sich bringen, dass insbesondere die Preise und die Auswahl der Videos miteinander koordiniert würden. Die kartellrechtlichen Probleme liegen auf der Hand."

Auch die Tatsache, dass es sich gebührenfinanzierte Inhalte handelt, sah das Kartellamt als problematisch an. Mundt: "Darüber hinaus sind Mediathek und die Produktion der Inhalte gebührenfinanziert und verursachen bereits deshalb eine erhebliche Wettbewerbsverfälschung auf dem Markt für Video-On-Demand. Noch weitergehende Wettbewerbsbeschränkungen durch kommerzielle Töchter der Rundfunkanstalten können nicht hingenommen werden. Die generelle Frage nach der Rechtfertigung eines Entgeltes für die Nutzung von Inhalten, die über Gebühren bereits finanziert wurden, ist keine kartellrechtliche Frage."

Im Einzelnen waren Autentic GmbH, Bavaria Fernsehproduktion GmbH, Beta Film GmbH, Brainpool Artist & Content Services GmbH, MME Moviement AG, ndf neue deutsche Filmgesellschaft mbH, Opal Filmproduktion GmbH, Schmidtz Katze Filmkollektiv GmbH, Studio Hamburg FilmProduktion GmbH, SWR Media Services GmbH, Telepool GmbH, TV60Filmproduktion GmbH, TV plus GmbH, WDR mediagroup, ZDF Enterprises, Ziegler Film GmbH & Co. KG und Zieglerfilm Köln GmbH an dem Projekt beteiligt.

Auch Tobias Schmidt, Vorstandsvorsitzender des Privatsenderverbands VPRT und Bereichsleiter Medienpolitik der Mediengruppe RTL Deutschland, hat sich zum Aus für "Germany's Gold" geäußert: "Nun sind wir ja üblicherweise nicht im Verdacht, Projekte wie Germanys Gold zu unterstützen. Nachdem nun aber das x-te Zukunftsprojekt am Wettbewerbsrecht gescheitert ist, ist es vielleicht doch an der Zeit, daß sich die Politik den regulatorischen Rahmen und dessen Anwendung daraufhin anschaut, ob er zu der außerordentlichen Transformationsphase passt, in der sich die Medien in Deutschland befinden. Es würde sicher nicht schaden, wenn sich die Monopolkommission dieser Fälle annehmen würde."