Während die Vergabe der Sendezeiten für unabhängige Dritte bei Sat.1 zu einem Eklat, mehreren erfolgreichen Klagen und dem Wechsel der Medienanstalt führten, ging die Neuvergabe der Zeiten bei RTL vergleichsweise geräuschlos vonstatten. Den Zuschlag für die attraktivere Zeitschiene bekam hier erneut Alexander Kluge mit seiner dctp. Der steuert neben "10 vor 11" nicht nur sonntags nach dem Film das "Spiegel TV Magazin" bei, auch "Stern TV" am Mittwochabend läuft teilweise über die dctp-Drittsendelizenz.

Gegen diese Vergabeentscheidung der Niedersächsischen Landesmedienanstalt NLM hatte nun der Konkurrent Focus TV geklagt, der sich ebenfalls beworben hatte. In einem Eilverfahren verlangte man, dass diese Klage aufschiebende Wirkung haben sollen - im Klartext: Bis zu einem endgültigen Urteil hätten sowohl "Spiegel TV" als auch "Stern TV" nicht mehr bei RTL zu sehen sein sollen.

Focus TV führte an, dass dctp gar nicht unabhängig von RTL sei, da sowohl hinter RTL als auch hinter dctp letztlich Bertelsmann stehe. Deshalb seien Hauptprogramm und Fensterprogramm demselben Unternehmen zuzurechnen, was nach den Vorschriften des Rundfunkstaatsvertrages unzulässig sei. Das Gericht holte dazu eine Stellungnahme der KEK (Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich) ein - und die gab zu Protokoll, dass die dctp zwar dem "Spiegel"-Verlag zuzurechnen sei, dieser allerdings nicht Bertelsmann. Der "Spiegel"-Verlag gehört zu 25,5 Prozent Gruner + Jahr. An G+J ist Bertelsmann wiederum mit knapp 75 Prozent beteiligt.

Auf Basis der Stellungnahme der KEK ging das Gericht nun davon aus, dass sich die Klage von Focus TV "im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach als unbegründet erweisen" werde, wie es in einer Mitteilung des Gerichts heißt. Daher wurde nun auch der Eilantrag auf aufschiebende Wirkung abgewiesen. Gegen die Entscheidung kann Focus TV nun noch Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einreichen.