Die ehemalige CSU-Politikerin Gabriele Pauli hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen Teilerfolg gegen "Bild.de" erzielen können. In dem Streit zwischen Pauli und dem Springer-Portal geht es eine Kolumne von Franz Josef Wagner, in der er Bezug nimmt auf Fotos, die in der inzwischen längst eingestellten Zeitschrift "Park Avenue" abgedruckt waren. Die Bilder zeigten Pauli unter anderem mit Latex-Handschuhen und in vermeintlichen Domina-Posen.
Dass Wagner die ehemalige Landrätin als "durchgeknallte Frau" bezeichnet, beschäftigte nun also sogar das höchste deutsche Gericht. Die Bezeichnung könne unter bestimmten Umständen eine ehrverletzende Äußerung darstellen, die nicht mehr vom Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt ist, urteilte das Verfassungsgericht. Nach Angaben des Gerichts handelt es sich um einen bewusst geschriebenen und als Verletzung gewollten Text, "der nicht Ausdruck einer spontanen Äußerung im Zusammenhang einer emotionalen Auseinandersetzung ist".
"Die Fotos sind klassische Pornografie", schrieb Wagner einst in seinem Kommentar an die "Latex-Landrätin", wie er sie nannte. Kein Mann liebe eine Frau in einem Porno-Film. "Sie sind eine durchgeknallte Frau, aber schieben Sie Ihren Zustand nicht auf uns Männer", so Wagner damals.