Anlässlich der aktuellen Tarifverhandlungen zwischen der Allianz Deutscher Produzenten - Film & Fernsehen und der Gewerkschaft ver.di hat die Bundesvereinigung der Filmschaffenden Verbände nochmal deren zentrale Forderung an die Tarifparteien unterstrichen: Die tägliche Arbeitszeit solle an die gesetzliche Grundlage des Arbeitszeitengesetzes angepasst und somit auf zehn Stunden täglich begrenzt werden.

Derzeit sei im Tarifvertrag noch eine Höchstarbeitszeit von 13 Stunden bei Film- und Fernsehproduktionen vorgesehen. Dies bezeichnen die Filmschaffenden als "unsozial". Die Bundesvereinigung der Filmschaffenden-Verbände e.V wurde 2007 gegründet und hat sich die Vertretung der gemeinsamen Interessen der Filmschaffenden in Deutschland gegenüber Produzente, sendern und Verwertern sowie gegenüber allen Institutionen der Wirtschafts- und Kulturpolitik auf die Fahnen geschrieben.