Die Undercover-Recherchen bei Zalando haben für Reporterin Caro Lobig keine juristischen Konsequenzen. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hat die Ermittlungen gegen sie nun eingestellt, wie ein Behördensprecher gegenüber dem MDR bestätigte. Die journalistische Tätigkeit mit einer Kamerabrille ist demnach nicht strafbar, der Verdacht auf Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse habe sich nicht bestätigt - eine andere Entscheidung hätte Undercover-Recherchen auch grundsätzlich in Frage gestellt.

Die Reporterin war Ende März aufgeflogen, weil sie bei der Arbeit eine solche Kamerabrille trug. Dem Unternehmen zufolge seien Mitarbeiter davon ausgegangen, dass es sich um Wirtschaftsspionage handeln könne und hätten daher die Polizei gerufen, die die Brille beschlagnahmt hatte. RTL hatte die Bilder dann kurzfristig nicht im Rahmen von "Team Wallraff", sondern im Magazin "Extra" ausgestrahlt. Günter Wallraff hatte die Klage schon direkt nach Bekanntwerdena ls "völligen Irrsinn" bezeichnet. Es sei nicht darum gegangen, Betriebsgeheimnisse in die Öffentlichkeit zu tragen, sondern arbeitsrechtliche Missstände aufzudecken.