Dass immer mehr journalistische Angebote ihre Nutzer für bestimmte Inhalte zur Kasse bitten, sorgt auch für neue rechtliche Anforderungen. Wie das "Bildblog" berichtet, hat Medienanwalt Ralf Höcker für den ehemaligen Landtagsabgeordeten Daniel Mack nun nämlich eine einstweilige Verfügung erwirkt, die sich ausdrücklich auf den Anreißertext auf "Bild.de" bezieht. Unter der Überschrift "Grünen-Politiker soll Bahn-Ticket gefälscht haben", war im Teaser nur von den Vorwürfen zu lesen, was er zu seiner Verteidigung gesagt hat, wurde hingegen verschwiegen.

Höcker argumentierte vor Gericht, dass die entlastenden Umstände nicht nur im Artikel selbst, sondern bei "Bild Plus"-Inhalten auch bereits im Teaser genannt werden müssten. Das Argument, im Artikeltext werde differenzierter berichtet, greife nicht, da Nicht-Zahlende Leser den Artikel ja gar nicht zu Gesicht bekommen, wohl aber den Anreißer.

Höckers Kommentar auf Facebook: "'Bild' muss seine Anreissertexte demnächst also entweder ausführlicher formulieren oder darf gewisse Inhalte nicht mehr hinter einer Bezahlschranke verstecken und allzu knapp anteasern. Auf das Geschäftsmodell von BILDplus dürfte das erhebliche Auswirkungen haben. Denn dort geht es ja gerade darum, Leser durch unvollständige Anreissertexte im 'Heftig'-Stil neugierig zu machen und dazu zu veranlassen, den kostenpflichtigen Artikel zu lesen." Ob sich diese Rechtsauffassung durchsetzen wird, steht aber noch nicht fest. Springer hat gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt.