Schon 2011 wurde Jörg Kachelmann vom Vergewaltigungsvorwurf freigesprochen, in einer Glosse erweckte die "Emma" von Alice Schwarzer dennoch den Eindruck, dass Kachelmann trotz des Freispruches ein Vergewaltiger sei. In den vergangenen drei Jahren stritten sich beide Parteien bereits vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Köln, wobei Schwarzer und der Emma-Frauenverlag jeweils verloren. Nachdem das Oberlandesgericht Köln eine Revision vor dem Bundesgerichtshof nicht zuließ, wehrten sich Schwarzer und "Emma" aber auch dagegen und beriefen sich in ihrer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH auf die Meinungsfreiheit. Dort wurde die Beschwerde nun aber nach "Spiegel"-Angaben zurückgewiesen.
Demnach habe die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung, heißt es im "Spiegel". Alice Schwarzer und "Emma" müssen damit eine endgültige Niederlage in den Prozessen gegen Kachelmann einstecken. "Frau Schwarzer nimmt sich zu wichtig, findet nun auch der BGH", kommentiert Kachelmanns Anwalt Ruben Engel die Entscheidung im "Spiegel". Seitens Schwarzers Anwalt Spyros Aroukatos wird Bedauern geäußert, dass sich der BGH nicht mit der Sache selbst auseinandergesetzt habe. Dies sei eine Praxis, die von vielen Seiten kritisiert würde. Ganz abgeschlossen ist die Angelegenheit aber noch nicht final: Binnen eines Monats können Schwarzer und "Emma", denen der Rechtsstreit laut "Spiegel" bereits mehrere Zehntausend Euro gekostet haben dürfte, nun noch den Gang vor das Bundesverfassungsgericht tätigen.