Die Rundfunkkommission der Bundesländer hat eine öffentliche Anhörung zur Änderung des Rundfunkbeitrags-Staatsvertrags eingeleitet. Die Ergebnisse der Anhörung sollen im August ausgewertet und der Rundfunkkommission einen Monat später vorgelegt werden, wie die federführende Staatskanzlei Rheinland-Pfalz mitteilte. Der endgültige Staatsvertrag könnte dann im Dezember bei der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten unterzeichnet werden.

Allzu große Veränderungen wird es allerdings nicht geben. Sowohl in rechtlicher Hinsicht als auch mit Blick auf die festgestellten wirtschaftlichen Auswirkungen bestehe kein grundlegender Reformbedarf, hieß es von Seiten der Staatskanzlei. Der zur Anhörung gestellte Entwurf zur Anpassung des Staatsvertrages sehe daher "lediglich kleinere Änderungen im Sinne einer Feinjustierung" vor. So würden etwa einzelne Modalitäten der Veranlagung von Betriebsstätten angepasst, um bestehende Branchenunterschiede beim Einsatz von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten auszugleichen. Gleichzeitig sollen Einrichtungen wie Kindergärten, Kindertagesstätten oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen weniger stark zur Kasse gebeten werden.

Zudem ist vorgesehen, das Beitragserhebungsverfahren "bürgerfreundlicher" auszugestalten und das "datenschutzrechtliche Niveau" zu verbessern. "Dies alles unter Wahrung der von der Ländergemeinschaft angestrebten Beitragsstabilität“, sagte Clemens Hoch, Chef der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz, der sich zugleich zufrieden zeigt mit dem neuen System: "Die Evaluierung des Rundfunkbeitrags hat gezeigt, dass das Rundfunkbeitragsmodell ein Erfolg ist. Die wesentlichen Zielsetzungen der Länder bei Einführung des Rundfunkbeitrags wie die Stabilisierung der Rundfunkbeitragserträge, die Beibehaltung der bisherigen sektoralen Beitragsbelastung von Wirtschaft, öffentlicher Hand und Privathaushalten oder die Reduzierung der Kontrollintensität wurden erreicht."

Durch die Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag erwarten ARD, ZDF und Deutschlandradio über die gesamte Beitragsperiode bis 2016 offiziell 1,5 Milliarden Euro mehr. Weil sie diese Mehreinnahmen jedoch nicht verwenden dürfen, liegen sie auf Sonderkonten. Was die Sender ausgeben dürfen, wurde schon vorher durch die Kommission KEF festgelegt. Ein Teil der Mehreinnahmen wurde kürzlich verwendet, um den monatlichen Rundfunkbeitrag von 17,98 auf 17,50 Euro zu senken. Bei ARD und ZDF erwartet man, dass der Beitrag bis 2020 stabil bleibt. Darüber zu entscheiden hat letztlich aber die Politik.