Asylbewerberinnen und Asylbewerber, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, müssen keinen Rundfunkbeitrag zahlen, sondern haben einen Anspruch auf Befreiung - ähnlich wie das auch bei Empfängern anderer Leistungen vom Staat wie Hartz IV, Sozialgeld oder auch Bafög geregelt ist. Allerdings kam es zuletzt offenbar immer mal wieder dazu, dass Asylbewerber Post vom Beitragsservice erhielten. Um das zu verhindern, bittet der Beitragsservice die Städte und Kommunen um Hilfe.
Grund für die Anschreiben, die der Beitragsservice automatisiert verschickt, ist das Verfahren zur Ersterfassung von beitragspflichtigen Wohnungen. Wenn Asylbewerberinnen und Asylbewerber von der zuständigen Sozialbehörde melderechtlich erfasst sind, werden diese Meldedaten, wie die von allen anderen Bürgerinnen und Bürgern auch, an den Beitragsservice übermittelt. Da diese Meldedaten keinen Hinweis darauf enthalten, dass es sich bei der gemeldeten Person um eine Asylbewerberin oder einen Asylbewerber handelt, schreibt der Beitragsservice alle Personen an, die keiner angemeldeten Wohnung zugeordnet werden können und bittet um Klärung der Beitragspflicht.
"Angesichts der zunehmenden Anzahl von Flüchtlingen haben wir mit den Städten und Kommunen eine unbürokratische Lösung vereinbart, damit Flüchtlinge - auch wegen der Sprachbarriere - nicht selbst in Kontakt mit dem Beitragsservice treten müssen", erklärt Eva-Maria Michel, Justiziarin beim WDR und Leiterin der Beitragskommunikation von ARD, ZDF und Deutschlandradio. "Nur wenn wir wissen, wo eine Flüchtlingsunterkunft ist, können wir diese Adresse in unserem System sperren", erklärt auch Dr. Stefan Wolf, Geschäftsführer des Beitragsservice.