Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) hat WeltN24 im Streit mit dem Kabelnetzbetreiber Tele Columbus Recht gegeben. Tele Columbus hatte von N24 seit Anfang dieses Jahres ein Einspeiseentgelt für die Verbreitung des SD-Signals im digitalen Kabel gefordert, die Konkurrenten Phoenix und n-tv mussten für die gleiche Leistung hingegen nichts zahlen. Die Netzbetreiber müsten aber Anbieter vergleichbarer Programme gleich behandeln, weil das Verhalten sonst dem rundfunkrechtlichen Ziel der Angebots- und Anbietervielfalt zuwider laufe, so die ZAK.

ZAK-Vorsitzender Siegfried Schneider: "Es ist allen Kabelnetzbetreibern frei gestellt, Entgelte für ihre Verbreitungsleistungen zu verlangen. Diese Entgelte müssen jedoch für alle Anbieter gelten." Dass das Programm Phoenix einen Must-Carry-Status besitzt und somit verbreitet werden muss stelle ebenso keinen Rechtfertigungsgrund dar wie die Tatsache, dass n-tv mit der Mediengruppe RTL Deutschland im Rücken eine größere Verhandlungsmacht besitze.