Der Flop, den Sat.1 im vorigen Jahr mit "Newtopia" landete, ist inzwischen weitgehend in Vergessenheit geraten - und doch macht die Realityshow dem Sender rund zehn Monate nach ihrer Einstellung noch einmal Ärger. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) ist jetzt nämlich zu dem Schluss gekommen, dass Sat.1 mit der Ausstrahlung eines "Newtopia"-Werbetrenners gegen geltende Werberegelungen verstoßen hat.

Dieser habe den Anforderungen der leichten Erkennbarkeit der Werbung und deren eindeutiger Absetzung vom redaktionellen Programm nicht genügt. Durch Nennung des Sendungstitels - in Verbindung mit der Einblendung und Namensnennung eines Protagonisten - und eines im Verhältnis relativ kleinen und unauffälligen "Werbung"-Schriftzugs am Bildrand sei der Bezug des Trenners zum redaktionellen Programm so stark, dass eine Trennung von Werbung und Programm nicht ausreichend stattgefunden habe, entschied die ZAK.

Auch ein Werbetrenner von Sixx wurde als Verstoß gewertet: Die ZAK beanstandete, dass der für eine eindeutige Trennung maßgebliche Gesamteindruck des Spots durch seine Gestaltung deutlich auf das Programm von Sixx ausgerichtet sei und nicht auf den Hinweis, dass im Anschluss Werbung erfolgt. Das Bundesverwaltungsgericht hatte im vorigen Jahr die Spruchpraxis der Landesmedienanstalten bestätigt. Demnach ist die Trennung von Programm und Werbung dann eindeutig, wenn sich dem durchschnittlichen, nicht übermäßig konzentrierten Zuschauer aufgrund der Gestaltung des als Zäsur eingesetzten Mittels und sonstiger Umstände der Eindruck aufdrängen muss, dass als nächstes Werbung läuft.

In gleich drei Fällen stellten die Medienhüter auf ihrer Sitzung in Halle unzulässige Produktplatzierung bei der ProSieben-Castingshow "Germany's next Topmodel" fest. In den vorliegenden Fällen habe der Fokus jeweils nicht auf der Handlung der Show gelegen, sondern auf der Präsentation und Inszenierung des Produktes.