Am 11. Juni 2005 strahlte RTL II "Nutella - Die Geburtstagsshow" zur besten Sendezeit aus. Anlässlich des 40. Geburtstags der Nuss-Nougat-Creme erzählten Prominente über ihre Erfahrungen und Vorlieben im Zusammenhang mit dem Produkt. Ein Ereignis, das man bei RTL II wohl am liebsten schnell vergessen würde, denn der Marktanteil in der werberelevanten Zielgruppe betrug nur katastrophale 2,5 Prozent.
Ein halbes Jahr später holt den Sender die Vergangenheit jetzt aber noch einmal ein. Die Landesanstalt für privaten Rundfunk Hessen verhängte wegen des Verstoßes gegen das Schleichwerbeverbot ein Bußgeld in Höhe von 45.000 Euro gegen RTL II.
Grundsätzlich haben die Medienwächter gegen eine solche Sendung dabei nichts einzuwenden. "Das Jubiläum eines Produktes kann eine Sendung über und rund um das Produkt rechtfertigen. Gerade hier muss es aber eine eindeutige Trennung von redaktionellen Inhalten und werblicher Präsentation geben", so die LPR in einer Mitteilung.
Genau diese Trennung sei aber nicht eingehalten worden, stattdessen wurde das Produkt "akustisch und visuell in den Vordergrund gerückt, ohne dass dies programmlich-dramaturgisch notwendig gewesen wäre." Die Sendung habe damit offenkundig Werbezwecken gedient und war daher geeignet, die Allgemeinheit hinsichtlich des eigentlichen Werbezweckes irrezuführen, so die LPR in der Begründung des Bußgeldes.
Die LPR setzte mit der Entscheidung eine Empfehlung um, die die Gemeinsame Stelle Programm, Werbung, Medienkompetenz (GSPWM) der Landesmedienanstalten bereits Ende Juni ausgesprochen hatte.