Schon direkt im Anschluss nach der jüngsten Hauptversammlung der Constantin Medien AG hat Bernhard Burgener angekündigt, die Beschlüsse gerichtlich anfechten zu wollen. Nun macht er ernst: Über seine Highlight Event and Entertainment AG hat er Nichtigkeitsklagen beim Landgericht München eingereicht. Vor allem die Beschlüsse zum Verkauf des Filmgeschäfts des Unternehmens sowie die Bestellung von Dieter Hahn zum Aufsichtsratsvorsitzenden sollen aufgehoben werden. Hintergrund: Burgener war mit seinen Stimmanteilen vom Leiter der Hauptversammlung ausgeschlossen worden und konnte damit nicht an den Abstimmungen teilnehmen, die Hauptversammlung endete vor rund einem Monat im Chaos (DWDL.de berichtete).


Burgener erklärt nun: "Die Hauptversammlung vom 9. und 10. November war eine Farce. Der Versammlungsleiter Enderle hat mit dem Stimmrechtsausschluss zum zweiten Mal hintereinander Aktionärsrechte auf massive und in Deutschland bis dato unbekannte Weise beschnitten. Die Hauptversammlungsbeschlüsse sind daher rechtswidrig. Wir gehen gerichtlich gegen den ungesetzlichen Ausschluss unserer Stimmrechte vor. Wir wollen damit auch sicherstellen, dass sich eine solche Enteignung in Deutschland weder bei dieser noch bei anderen Aktiengesellschaften wiederholen kann."

Schon bei der ersten Hauptversammlung im Juli dieses Jahres wurden diverse Aktionärsgruppen ausgeschlossen, weil der Versammlungsleiter Franz Enderle die Rechtmäßigkeit der Stimmen anzweifelte. "Ich bin sicher, dass Vorstand und Aufsichtsrat der Constantin Medien AG ohne den zweimaligen, widerrechtlichen Ausschluss der Stimmrechte keine Mehrheit für ihre Aufspaltungspläne bekommen hätten", sagt Burgener. Nun wird sich das Gericht mit den Streitereien bei Constantin Medien befassen müssen, eine gütliche Einigung zwischen den Parteien scheint unrealistischer als je zuvor.