
Bundeskartellamt jedoch nach Angaben von Springer abgelehnt wurde.
Die Axel Springer AG hat daraufhin den Vorschlag des Bundeskartellamts einer vertieften Prüfung unterzogen. Diese hat ergeben, daß die Forderung des Bundeskartellamts rechtlich nicht in Betracht kommt. Sie liefe nach Darstellung Springers darauf hinaus, dass man den Sender verkaufen müsste, bevor man ihn überhaupt besitzt.
Trotz dieser Bedenken hat der Verlag dem Bundeskartellamt nach eigenen Angaben während der vergangenen Tage zahlreiche Tranksaktionsvarianten angeboten, die dazu geführt hätten, dass der
Sender ProSieben trotzdem vor Vollzug der Gesamttransaktion aus der ProSiebenSAT.1 Media AG ausgeschieden wäre. Auch diese Varianten seien vom Kartellamt zurückgewiesen worden. Nach Ansicht des Bundeskartellamtes würde selbst der Erwerb der ProSiebenSAT.1 Media AG inklusive des Senders ProSieben für eine "juristische Sekunde" zu nicht hinnehmbaren Wettbewerbsbeschränkungen führen.
Springer bedauert, dass das Bundeskartellamt mit dieser Haltung den von ihm selbst aufgezeigten Weg zur Freigabe des Vorhabens aus formalen verfahrenstechnischen Gründen scheitern lässt. Man habe deshalb das Angebot zur Veräußerung der ProSieben GmbH zurückgezogen. Zynisch ergänzt der Verlag in einer Mitteilung: "Das Bundeskartellamt verpasst damit die Gelegenheit, das von ihm beklagte, angebliche wettbewerbslose Duopol auf dem Fernsehwerbemarkt zu beseitigen und den Wettbewerb zu fördern."
Die Axel Springer AG erwartet nunmehr eine Untersagungsverfügung des Bundeskartellamts und wird dann die ihr zur Verfügung stehenden Rechtsmittel und Optionen prüfen.