Das Verfahren wegen Beleidigung eines Staatsoberhaupts gegen Jan Böhmermann wurde zwar eingestellt, trotzdem erlangte auch der türkische Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan einen juristischen Sieg. Das Hamburger Landgericht entschied im vergangenen Monat nämlich, dass Teile des Schmähgedichts weiterhin verboten bleiben, weil es in einigen Teilen "schmähend und ehrverletzend" sei. Von 24 Versen darf Böhmermann demnach nur noch sechs vortragen.

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hat gegen dieses Urteil nun Berufung eingelegt. Gegenüber der "Süddeutschen" sagte er, die Entscheidung sei "offensichtlich fehlerhaft, ja absurd". Man könne ein Kunstwerk nicht in Einzelteile sezieren, so der Anwalt weiter. Das Gericht habe den Gesamtkontext außer acht gelassen. "Das übersteigerte Ehrempfinden des türkischen Staatspräsidenten und sein widersprüchliches Verhältnis zur Meinungs-, Kunst- und Pressefreiheit dürfen ebenso wenig zum Maßstab des deutschen Rechtsstaates werden, wie der persönliche Humorgeschmack einzelner oder die Sachzwänge und strategischen Erwägungen politischer Akteure in Deutschland", zitiert die "Süddeutsche" Schertz.

Das Gericht hatte sein Urteil so begründet, dass der Zuschauer zwar erkenne, dass "die in das Absurde gewendeten Beschreibungen des Sexuallebens des Kläger keinen realen Bezug hätten", Erdogan müsse aber Beleidigungen und Beschimpfungen nicht schon deswegen hinnehmen, weil sie ersichtlich nicht ernst gemeint seien. Schon vor dem Urteil hatten eide Seiten angekündigt, im Fall einer Niederlage in Berufung zu gehen. Das wurde nun also vollzogen.

Mehr zum Thema