Foto: DWDL/Thomas LückerathDie Beschwerde des Verbands wurde nun vom Oberlandesgericht München  als unbegründet zurückgewiesen. Damit wurde die bereits zuvor  ergangene erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts München  bestätigt. Der Verband beklagte aus seiner Sicht verbotenes  Glücksspiel und Täuschung über die Gewinnchancen in den Sendungen von  9Live.

In der Begründung des Senats heißt es unter anderem, dass „jeder nur  halbwegs verständige Teilnehmer“ wisse, dass immer nur eine Chance  bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen  Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie  für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten  müssen. Damit bestätigt das Gericht, dass 9Live kein unerlaubtes  Glücksspiel betreibt.

Marcus Wolter, Vorsitzender der 9Live-Geschäftsführung stolz und  zufrieden: „Ich begrüße das Urteil. Es bestätigt wieder einmal das  Geschäftsmodell von 9Live und unterstreicht die Seriosität unseres  Call-TV-Programms. Wir sind die führende Marke für interaktives  Fernsehen und messen unser Programm an den Grundprinzipien  Transparenz, Fairness und Chancengleichheit.“