
In der Begründung des Senats heißt es unter anderem, dass „jeder nur halbwegs verständige Teilnehmer“ wisse, dass immer nur eine Chance bestehe, durch einen Anruf Gewinner eines der angebotenen Gewinnspiele zu werden. Im Übrigen sei den Zuschauern klar, dass sie für die Teilnahme ein Entgelt in Form der Telefongebühren entrichten müssen. Damit bestätigt das Gericht, dass 9Live kein unerlaubtes Glücksspiel betreibt.
Marcus Wolter, Vorsitzender der 9Live-Geschäftsführung stolz und zufrieden: „Ich begrüße das Urteil. Es bestätigt wieder einmal das Geschäftsmodell von 9Live und unterstreicht die Seriosität unseres Call-TV-Programms. Wir sind die führende Marke für interaktives Fernsehen und messen unser Programm an den Grundprinzipien Transparenz, Fairness und Chancengleichheit.“