In schöner Regelmäßigkeit rüffelt die ZAK deutsche Sender für Werbeverstöße - meist geht es um die fehlende Trennung zwischen Programm und Werbung. So auch bei den neuesten Beanstandungen: So hat die ZAK gleich zwei Verstöße bei Sixx festgestellt. Bei einem dieser Verstöße war beim Sender im Dezember 2015 das "Big Brother"-Logo als Vollbild zu sehen. Anschließend öffnete sich das "Big Brother"-Auge und eine Stimme aus dem Off sagte: "Du wirst nicht umschalten!". Darauf wurde ein Umschaltimpuls suggeriert und die Sequenz endete mit einem schwarzen Vollbild.

Und obwohl während des Clips das Wort "Werbung" am rechten oberen Bildschirmrand eingeblendet wurde, beanstandet die ZAK es nun. Der Hinweis auf die Werbung sei durch die Platzierung und die geringe Schriftgröße optisch nicht dominant genug, um dem auf die pulsierende Iris-fokussierten Zuschauer eindeutig klarzumachen, dass als nächstes Werbung ausgestrahlt wird, so die Argumentation der ZAK.

Ebenfalls im Dezember 2015 war bei Sixx ein Weihnachts-Logo in "Desperate Housewives"-Optik zu sehen. Nach einem Schnitt wurden mehrere Schauspielerinnen der Serie gezeigt, von denen eine "Pause" rief. Nachdem noch das Sendedatum der Serie eingeblendet wurde, folgte Werbung. Das sei ein Verstoß gegen das Gebot der Unterscheidbarkeit von Werbung und Programm, so die ZAK. Der Begriff "Pause" reiche nicht aus.

Neben Sixx rüffelte die ZAK auch den Nachrichtensender N24. Dort wurde im Dezember 2015 die neueste "Welt am Sonntag"-Ausgabe beworben - im Rahmen von "Welt der Wunder" und ohne Kennzeichnung. Der Text war über dem Nachrichtenlaufband zu sehen und beinhaltete unter anderem einige Themen der Ausgabe. Die ZAK wertete das als nicht gekennzeichnete Splitscreenwerbung.