Der Presserat hat sich mit dem umstrittenen "Spiegel"-Cover beschäftigt, das den amerikanischen Präsidenten Donald Trump zeigt, wie er den abgeschnittenen Kopf der Freiheitsstatue in der Hand hält. 21 Leser hatten sich beschwert und unter anderem kritisiert, dass die Darstellung des Präsidenten diffamierend und ehrverletzend sei. Nach Auffassung des Presserats treffen jedoch beide Vorwürfe nicht zu. So sei die Karikatur zwar provokant, aber ein zulässiger Beitrag im Rahmen der politischen Berichterstattung, der von der Meinungsfreiheit gedeckt sei, hieß es zur Begründung.

Die Redaktion setze sich in Form einer satirischen Karikatur in überspitzter Art und Weise mit dem umstrittenen Agieren des US-Präsidenten und seinem Verständnis von Freiheit auseinander. Ebenfalls als unbegründet bewertet wurde in diesem Zusammenhang eine  Beschwerde gegen das Cover der Deutschland-Ausgabe von "Charlie Hebdo", das Bundeskanzlerin Merkel zeigt, wie sie den abgeschnittenen Kopf an SPD-Kanzlerkandidat Martin Schulz in der Hand hält. Die Redaktion des Satiremagazins hatte unter anderem mit der Karikatur die Empörung von Lesern über das "Spiegel"-Cover persifliert. Auch in diesem Fall ist der Presserat der Meinung, dass die satirische Auseinandersetzung in Form einer Karikatur zwar provokant ist, aber keine presseethische Grenze überschreitet.

Unterdessen hat der Presserat fünf öffentliche Rügen wegen schwerer Verstöße gegen den Pressekodex ausgesprochen. Gleich zwei davon gingen an die Online-Ausgabe der "Bild". Eine Rüge betrifft einen Artikel über einen Verkehrsunfall, in dem die Redaktion das Foto einer jungen Frau veröffentlichte, die dabei ums Leben kam. Eine weitere Rüge erging wegen der Berichterstattung über den Vergewaltigungs- und Mordfall von Freiburg, weil "Bild" ein privates Foto des Opfers zunächst unverpixelt veröffentlichte. Das Presserat wertete die Veröffentlichung als schweren Verstoß gegen die Richtlinie, wonach die Identität von Opfern besonders zu schützen ist.

"Bravo Online" wurde indes für insgesamt 20 Instagram-Postings gerügt, in denen sich die Redaktion begeistert über den Gebrauch von Produkten geäußert hatte. Allein 16 Postings behandelten demnach die Produkte einer Kaffeehaus-Kette - das wurde vom Presserat als Schleichwerbung gewertet. Eine weitere Rüge wegen eines Verstoßes gegen die geforderte Trennung von Werbung und Redaktion erhielt "Bravo Online" für nicht ausreichend gekennzeichnete Anzeigen. Und auch das "Top Magazin Rhein-Neckar" handelte sich wegen mangelnder Trennung von Redaktion und Werbung eine Rüge ein.