Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe müssen die Deutsche Bank und Ex-Vorstandschef Rolf Breuer grundsätzlich für Schäden haften, die dem einstigen Medienmogul Leo Kirch aus einem Fernsehinterview Breuers vom Februar 2002 entstanden sind. Das Gericht begrenzte jedoch mögliche Ansprüche allein auf Schäden, die Kirchs Printbeteiligungs GmbH betreffen.
Nun werde Kirch eine Leistungsklage in dreistelliger Millionenhöhe vorbereiten, sagte sein Anwalt Rolf-Rüdiger Bub. Die Karlsruher Richter riefen die Parteien unterdessen zu einer außergerichtlichen Lösung auf.
Kirch wollte ursprünglich eine Haftung für den Zusammenbruch seines gesamten Konzerns erreichen. Das Gericht begründete die Beschränkung damit, dass die Deutsche Bank nur mit der Printbeteiligungsgesellschaft einen Darlehensvertrag gehabt habe. In dem umstrittenen Interview beim Börsensender Bloomberg TV hatte Breuer die Kreditwürdigkeit Kirchs in Frage gestellt. Laut Kirch ist das Interview die Ursache für die zwei Monate später eingetretene Insolvenz gewesen.
Nach Angaben des Bundesgerichtshofs verletzten die Äußerungen Breuers die vertragliche Pflicht der Deutschen Bank, die Kreditwürdigkeit Kirchs nicht zu gefährden. Zum Zeitpunkt des Interviews war Kirch auf der Suche nach Geldgebern für sein Medienimperium.