Beim Erstellen seiner Übersicht über die angebotenen Leistungen und Services der einzelnen Krankenkassen stößt der "Focus" in diesem Jahr auf größeren Widerstand: Die elf AOKs hatten es allesamt abgelehnt, dem Magazin auf die Anfrage entsprechende Auskunft zu erteilen. Dies sei ein einmaliger Vorgang in der mehr als zwanzigjährigen Geschichte des Krankenkassen-Vergleichs des Magazins, so der "Focus".
Da es sich bei den gesetzlichen Krankenkassen um Körperschaften des öffentlichen Rechts handle, seien diese sogar zur Auskunft verpflichtet, heißt es seitens des "Focus", der daher nun vor dem Bayerischen Verwaltungsgereicht stellvertretend für alle Allgemeinen Ortskrankenkassen zunächst die AOK Bayern sowie den AOK Bundesverband auf Presseauskunft verklagt hat.
Beim AOK-Bundesverband betont man unterdessen, dass man keinesfalls generell gegen Kassenvergleiche sei und viele Medien und Internetportale aktiv dabei unterstütze. Beim "Focus" sieht die AOK aber grundsätzliche Mängel: "In den letzten drei Jahren haben die AOKs gegenüber der Redaktion des Focus immer wieder Mängel sowohl bei der Datenerhebung als auch im veröffentlichten Kassenvergleich angemerkt. So entsprach die Darstellung der Leistungen nicht immer den ursprünglichen Fragestellungen. Dadurch kam es zu einer sowohl lücken- und fehlerhaften als auch wettbewerbsverzerrenden Darstellung unserer Leistungen. Dies ist nicht im Sinne der Leser und Versicherten", heißt es auf Anfrage gegenüber DWDL.de.
Und weiter: "Da es trotz unserer Hinweise – auch im Rahmen von persönlichen Gesprächen mit den redaktionell Verantwortlichen – keine grundlegenden Änderungen in der Arbeits- bzw. Darstellungsweise des Focus gab, haben sich die AOKs entschieden, bis auf Weiteres nicht an der 'Focus'-Krankenkassenumfrage teilzunehmen. Wir haben gegenüber der Redaktion des 'Focus' aber zugleich deutlich betont, dass wir die Umfrage gerne unterstützen, wenn die grundsätzlichen methodischen und redaktionellen Anforderungen an objektive Vergleichsübersichten berücksichtigt werden."