Nachdem vier nordwestdeutsche Zeitungsverleger beim Landgericht Bremen eine Unterlassungsklage gegen Radio Bremen eingereicht haben, hat sich jetzt der Rundfunkrat der ARD-Anstalt geäußert. Das Gremium zeigte sich davon überzeugt, dass das Telemedienangebot von Radio Bremen der gegenwärtigen Rechtslage entspreche und unterstützte die Verantwortlichen des Senders darin, die erhobenen Vorwürfe auszuräumen. Notfalls seien die Instanzen des Rechtsweges auszuschöpfen, heißt es in einem Beschluss des Rundfunkrats.

Der "Weser-Kurier", die "Nordsee-Zeitung" sowie das Delmenhorster und Osterholzer Kreisblatt werfen Radio Bremen eine "massive Missachtung des Verbots der Presseähnlichkeit von nicht-sendungsbezogenen Inhalten" vor. Es geht dabei um das Nachrichtenangebot "radiobremen.de", das durch eine "typisch pressemäßige Berichterstattung" geprägt sei, wie der Zeitungsverlegerverband Bremen (ZVVB) bereits vor Wochen erklärte - eine Auffassung, die der Rundfunkrat von Radio Bremen erwartungsgemäß nicht teilt.

"Die demokratische Meinungs- und Willensbildung in Deutschland gründet auf Pluralität. Diese wird durch eine vielfältige wirtschaftlich und publizistisch erfolgreiche Presse sowie durch einen dualen Rundfunk garantiert", stellte der Rundfunkrat klar. "In einem demokratischen Meinungs- und Willensbildungsprozess, der sich auf Vielfalt und Qualität gründet, kann es keinen Exklusivitätsanspruch einer einzelnen Mediengattung auf die Nutzung des Internets geben." Der öffentlich-rechtliche Rundfunk müsse in die Lage versetzt werden, seinen Auftrag für die gesamte Gesellschaft auch in einer zukünftigen Medienwelt zu erfüllen.

Zugleich betonte das Gremium, dass es im Interesse der Öffentlichkeit und aller Medienanbieter sei, eine gleichberechtigte Nutzung des Internets zu ermöglichen sowie Kooperationsmöglichkeiten auszuloten und bei Konflikten zu partnerschaftlichen Lösungen zu kommen. Das Gesprächsangebot an die nordwestdeutschen Zeitungsverlage solle daher aufrechterhalten werden.