Im Februar hat das Landgericht Hamburg geurteilt, dass das sogenannte Schmähgedicht, das Jan Böhmermann am 31. März 2016 im "Neo Magazin Royale" vorgetragen hat, in einigen Teilen schmähend und ehrverletzend sei. Daraufhin wurden weite Teile des Stückes verboten. Böhmermann legte kurz darauf Berufung ein, sein Anwalt bezeichnete die Entscheidung als "absurd". Er hatte eine Abweisung der Klage Erdogans gefordert. Nun geht aber auch der türkische Präsident in Berufung, das berichtet "Spiegel Online" und bezieht sich dabei auf einen entsprechenden Antrag der Erdogan-Seite.

Erdogan reicht das Verbot weiter Teile offenbar nicht aus, er will das Schmähgedicht komplett verbieten lassen. Der Anwalt des türkischen Staatschef wirft Böhmermann laut "Spiegel Online" Rassismus vor, der gegen das gesamte türkische Volk richte. Anders seien die türkische Flagge sowie die Untertitel, die während des Beitrags zu sehen waren, nicht zu verstehen. Erdogan werde nicht kritisiert, sondern als Person entwertet, so die Argumentation der Anwälte.

Das Landgericht Hamburg erlaubte durch sein Urteil lediglich sechs Zeilen des Schmähgedichts. In den erlaubten Passagen heißt es unter anderem: "Sackdoof, feige und verklemmt, ist Erdogan, der Präsident" und "Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt". Böhmermanns Anwalt kritisierte wiederum, dass das Landgericht das Gedicht in seine Einzelteile zerlegt und nicht als Gesamtkunstwerk gesehen habe. Inzwischen geht es nur noch um die Zivilklage Erdogans, die Strafermittlungen gegen Böhmermann wurden bereits vor Monaten eingestellt (DWDL.de berichtete).

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