Seit mehr als 150 Tagen sitzt der "Welt"-Korrespondent Deniz Yücel in der Türkei im Gefängnis, die meiste Zeit davon in Einzelhaft. Jetzt hat die WeltN24 GmbH, in der die "Welt" erscheint, Verfassungsbeschwerde beim türkischen Verfassungsgericht in Ankara erhoben, weil der Verlag mit der fortdauernden Inhaftierung seine Pressefreiheit verletzt sieht.

"Wir werden alle rechtlichen Mittel ausschöpfen, die uns zur Verfügung stehen, um die Berichterstattungsfreiheit unseres Korrespondenten wie auch des Verlags zu verteidigen", sagte Stephanie Caspar, Geschäftsführerin der WeltN24 GmbH. "Die Vorwürfe gegen Deniz Yücel sind abwegig, er hat lediglich als Korrespondent der 'Welt' journalistisch-professionell über die Geschehnisse in der Türkei berichtet."

Yücel befindet sich unter anderem wegen des Vorwurfs der "Terrrorpropaganda" seit dem 27. Februar in Haft, eine Anklageschrift liegt nach Angaben des Verlags bis heute nicht vor. Am Dienstag war bekannt geworden, dass der Journalist, der über seinen Anwalt eine Beschwerde vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gegen seine Behandlung durch die türkische Justiz eingereicht hat, Unterstützung durch die Bundesregierung erhält.

Das Bundesjustizministerium bestätigte nach Zustimmung aus Kanzleramt und Auswärtigem Amt inzwischen, dass sich die Regierung mit einer Stellungnahme zu Wort melden wird - ein ungewöhnlicher Vorgang: Zuletzt gab eine deutsche Regierung vor mehr als 30 Jahren eine solche Stellungnahme ab.

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