Überraschung in der juristischen Auseinandersetzung zwischen Spiegel TV und dem ARD-Magazin "Panorama": Das Landgericht Hamburg hat nun doch zugunsten der Produktionsfirma entschieden und eine einstweilige Verfügung verhängt. Demnach darf das Polit-Magazin eine Szene, die man von Spiegel TV übernommen hatte, nicht mehr zeigen. Während der Verhandlung am Mittwoch ließen die Richter noch durchblicken, dass das Vorgehen von "Panorama" womöglich durch das Zitatrecht gedeckt sei und die Klage wohl eher keine Chance auf Erfolg habe (DWDL.de berichtete).

Nun also die Wende der Hamburger Richter. Laut dem Medienportal "Meedia" erklärte der Vorsitzende Richter Jan Tolkmitt bei der Urteilsverkündung, dass die Anwälte von Spiegel TV ein "berechtigtes Interesse des Urhebers" an der Exklusivität des Videomaterials deutlich machen konnten. Die Interessen von Spiegel TV seien in diesem Fall höher zu bewerten als die des NDR, innerhalb der ARD zuständig für "Panorama".

"Panorama" zeigte im Juli einen Bericht über die Krawalle beim G20-Gipfel und nutzte dabei auch einen acht Sekunden langen Ausschnitt von Spiegel TV - dort hatte man dieser Nutzung zuvor aber explizit nicht zugestimmt. Der NDR argumentierte, die Nutzung Falle unter das Zitatrecht. Laut "Meedia" erklärte das Gericht nun, dass die Berichterstattung ohne das Material von Spiegel TV für "Panorama" nicht eingeschränkt gewesen sei. In dem Beitrag griffen die Journalisten des Magazins auch noch auf anderes Fremdmaterial zurück.

Ebenfalls mit in die Entscheidung des Landgerichts eingeflossen ist offenbar auch, dass Spiegel TV erklärte, man habe die Aufnahmen weiterverwerten wollen. Nach der Ausstrahlung durch "Panorama" habe man davon aber Abstand genommen. Ob der NDR in Berufung gehen wird, ist derzeit noch nicht klar. Gegenüber DWDL.de erklärt der Sender, dass man die schriftliche Urteilsbegründung abwarten werde. Erst dann wolle man über mögliche Rechtsmittel entscheiden.