Die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) hat auf ihrer jüngsten Sitzung am Dienstag in Saarbrücken zwei Werbeverstöße festgestellt. So wurde Anfang des Jahres im Rahmen von "Shopping Queen" etwas zu viel Werbung für den neuen "Fifty Shades of Grey"-Film gemacht. Konkret ging es in der Sendung im Januar und Februar eine Woche lang um den Spielfilm, die Kandidatinnen mussten sich ein entsprechendes Outfit aussuchen. In einem Gewinnspiel konnten die Zuschauer zusätzlich Geld und Premierenkarten gewinnen.

Darüber hinaus habe es laut ZAK "zahlreiche weitere Bezüge" zu den beiden "Fifty Shades of Grey"-Filmen gegeben. Das war nach Ansicht der ZAK so gravierend, dass selbst eine Kennzeichnung als Produktplatzierung nicht ausreichend gewesen sei. Art, Dauer sowie die Intensität der Darstellung der Filme sei "übermäßig" gewesen, so das Urteil der Kommission.

Daneben hat die ZAK auch einen Werbeverstoß bei Sport1 festgestellt, konkret geht es um das Verbot von Schleichwerbung. In der Sendung "Eishockey live" am 2. Oktober 2016 waren immer wieder Trenner, Einblendungen oder auch Mikrofonhüllen in Telekom-Magenta zu sehen, die in der Regel auch das Logo und den Schriftzug "Telekom Eishockey" umfassten. Diese Präsenz des "Telekom Eishockey"-Logos sei redaktionell nicht zu rechtfertigen und daher als Schleichwerbung zu bewerten, so die ZAK.

Übrigens: Bereits im Februar hatten sich die Kollegen von "Übermedien" mit der "Fifty Shades of Grey"-Woche bei "Shopping Queen" befasst. Entstanden ist dabei dieses Video: 

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