Im Juli hat DWDL.de erstmals darüber berichtet, dass Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den beiden Sendern blizz und FamilyTV der sogenannten ITV Media Group aus Augsburg, die nichts mit dem britischen ITV oder der deutschen Produktionsfirma zu tun hat, die Sendelizenz entzogen hat. Das Unternehmen müsste daher eigentlich den Sendebetrieb seiner zwei Kanäle einstellen, noch wird aber gesendet. Und deshalb rüffelt die ZAK nun einmal mehr blizz.

Konkret geht es um Werbeverstöße: So seien Teleshopping-Fenster zwischen Mai und Oktober dieses Jahres nicht entsprechend gekennzeichnet worden. Insgesamt stellte die ZAK vier Verstöße fest. Da das nicht der erste Verstoß von blizz war und laut ZAK auch eine weitere Wiederholung nicht auszuschließen sei, müsse man die Ausstrahlung eigentlich verbieten. Das ginge rechtlich jedoch ins Leere, heißt es von der ZAK. Blizz dürfe ohnehin kein Programm mehr ausstrahlen.

Die Betreibergesellschaft der beiden Sender wehrt sich juristisch gegen den Lizenzentzug, bislang hat man damit aber wenig Erfolg. So haben inzwischen sowohl das Bayerische Verwaltungsgericht Augsburg als auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Anordnung der sofortigen Vollziehung des Lizenzentzugs von blizz bestätigt. Nun hat die ITV Media Group gegen die Zwangsvollstreckungsmaßnahmen der BLM geklagt.

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