Der ehemalige Bundespräsident Christian Wulff muss es hinnehmen, dass er gemeinsam mit seiner Frau beim Einkaufen fotografiert und das auch abgebildet wird. Der Bundesgerichtshof hat anderslautende Urteile von Land- und Oberlandesgericht Köln wieder aufgehoben. Stein des Anstoßes waren zwei Artikel aus dem Mai 2015. Nachdem Christian Wulff damals via Pressemitteilung bestätigt hatte, dass er und seine Frau nach einer zwischenzeitlichen Trennung wieder zusammen leben, hatte die inzwischen eingestellte Bauer-Zeitschrift "People" unter der Überschrift "Liebes-Comeback" berichtet und den Artikel mit einem Foto, das die Wulffs am Auto zeigte, bebildert. Wenig später erschien in "Neue Post" der Artikel "Wer Bettina liebt, der schiebt!", der auf einem Foto Wulff samt Einkaufswagen zeigt.

Während die vorherigen Instanzen noch einen Eingriff in die Privatsphäre sahen, ordnete der BGH die Bilder dem Bereich der Zeitgeschichte zu. LG und OLG hätten demnach die herausgehobene politische Bedeutung Wulffs als Inhaber des höchsten Staatsamtes nicht berücksichtigt. Das öffentliche Interesse an seiner Person ende nicht mit seinem Rücktritt, schließlich komme er auch als "Altbundespräsident" noch zahlreichen politischen und gesellschaftlichen Verpflichtung nach.

Dazu kommt die Tatsache, dass Wulff die Versöhnung durch Veröffentlichung einer Pressemitteilung wenige Tage zuvor bestätigt hatte und auch früher sein Ehe- und Familienleben immer wieder öffentlich thematisiert und sich somit mit einer "öffentlichen Erörterung des Themas einverstanden" gezeigt habe. Da Gegenstand der Berichterstattung auch die eheliche Rollenverteilung gewesen sei, würden die Fotos als Bebilderung und Beleg dienen. Zudem betreffen die zur Einkaufszeit auf dem Parkplatz eines Supermarktes und damit im öffentlichen Raum aufgenommenen Fotos den Kläger lediglich in seiner Sozialsphäre. Auch für sich genommen seien die Fotos unproblematisch, zeigen sie ihn doch laut Gericht "in einer unverfänglichen Alltagssituation und in der Rolle eines fürsorgenden Familienvaters".