Bereits vor zwei Jahren hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) einer Beschwerde von WeltN24 stattgegeben, weil Tele Columbus damals Einspeisegebühren für den Nachrichtensender N24, der inzwischen Welt heißt, einforderte. n-tv und Phoenix mussten diese allerdings nicht zahlen. Nun hat die ZAK auf ihrer jüngsten Sitzung entschieden, dass das ein Verstoß gegen die Ungleichbehandlung im Sinne des Rundfunkstaatsvertrags ist. Man könne keinen "sachlich rechtfertigenden Grund" für die Ungleichbehandlung finden.

Die ZAK fordert die Tele Columbus AG daher nun auf, den Status Quo "zu beheben". Darüber hinaus soll der Kabelnetzbetreiber die Gleichbehandlung der privaten Free-TV-Programmanbieter gegenüber der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) nachwesen. Tele Columbus klagte bereits vor zwei Jahren gegen die erste Entscheidung der ZAK, das Verfahren dauert derzeit noch an. In der Zwischenzeit hatte die mabb weitere Einspeiseverträge von Tele Columbus grundsätzlich geprüft. Auf dieser Grundlage entschied die ZAK nun erneut gegen das Unternehmen.

Grundsätzlich seien die Kabelnetzbetreiber berechtigt, neue Verträge und damit auch neue Geschäftsmodelle einzuführen, heißt es von der ZAK. Hier dürfe es aber keine Übergangsphase geben, in der einige Sender schon zahlen müssen, andere wiederum nicht. Laut Rundfunkstaatsvertrag müssen Anbieter von Programmen chancengleich behandelt und dürfen nicht "ohne sachlich gerechtfertigten Grund" diskriminiert werden.