Erst vor wenigen Tagen hat das Verwaltungsgericht Neustadt zwei Eilanträge von Personen zurückgewiesen, die sich auf den Posten des Direktors der Landeszentrale für Medien und Kommunikation (LMK) in Rheinland-Pfalz bewerben wollten, sich durch die fehlende Ausschreibung jedoch benachteiligt sahen. Das Gericht urteilte, dass die Entscheidung über die Vergabe der Direktorenstelle an den SPD-Politiker Marc Jan Eumann nach dem Landesmediengesetz in der alleinigen Verantwortung der Versammlung der LMK liege.

Diesem Gremium werde eine weitgehende Freiheit zur Selbstorganisation bei der Wahl des Direktors zugebilligt, so das Gericht. Gegen diesen Beschluss hat einer der Bewerber, der Medienanwalt Markus Kompa, jetzt Beschwerde eingelegt. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" in ihrer am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Auch für die LMK gel­te "das vom Grund­ge­setz für die Be­set­zung öf­fent­li­cher Äm­ter vor­ge­se­he­ne Prin­zip der Bes­ten­aus­le­se, das oh­ne Aus­schrei­bung und mit nur ei­nem zu­ge­las­se­nen Kan­di­da­ten evi­dent nicht be­ach­tet wur­de", argumentiert Kompa.

Die Ein­ord­nung der LMK-Ver­samm­lung als "Par­la­ment, das in sei­ner Selbst­or­ga­ni­sa­ti­on man­gels spe­zi­el­len Ge­set­zen und Sat­zun­gen Nar­ren­frei­heit ge­nie­ße", sei nicht nach­voll­zieh­bar, sagte der Anwalt der "FAZ" und hat nun unter dem Titel "Rundfunkbeitrag" eine Kampagne gestartet, mit der er seine Be­schwer­de vor dem Ober­ver­wal­tungs­ge­richt fi­nan­zie­ren will. Zum Preis von 17,50 Euro könne sich am Crowdfunding beteiligen, wer "den Filz in Rhein­land-Pfalz satt­ha­be".

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