Früher als erwartet fällte das Bundeskartellamt heute eine Entscheidung im Verfahren über die vollständige Übernahme des Nachrichtensenders n-tv durch RTL. Anfang Februar hatte das Bundeskartellamt die Beteiligten abgemahnt, da man eine Verstärkung des Duopols auf dem Fernsehmarkt fürchte, Mitte März gewährten die Kartellwächter RTL dann eine Fristverlängerung bis Ende April.
Doch nun entschied das Bundeskartellamt schon jetzt, dass die Übernahme genehmigt wird und das völlig ohne Auflagen. Zwar bleibe die Einschätzung, dass dadurch eine Verstärkung des wettbewerbslosen Duopols auf dem deutschen Fernsehmarkt einhergehe, bestehen, doch seien nach den Ermittlungen des Bundeskartellamts die Voraussetzungen für eine "Sanierungsfusion" gegeben.
So gelangten die Kartellwächter zu der Erkenntnis, dass "auch bei einer Untersagung der Fusion das Marktpotential bzw. die Werbekunden von n-tv bei RTL oder dem Duopol verbleiben würden, da der Sender ohne die Anteilsübernahme eingestellt würde", so Kartellamtspräsident Böge. Angesichts der wirtschaftlichen Situation von n-tv stünden andere Erwerber nicht zur Verfügung, daher sehe das Gesetz eine Genehmigung des Zusammenschlussvorhabens vor.
Somit darf die Kölner RTL Television GmbH, die bereits 50 Prozent der Anteile an der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH & Co. KG hält, auch die verbleibenden 50 Prozent der Anteile erwerben, die sich derzeit noch im Besitz von CNN/Time Warner befinden.