Bayern, Baden-Württemberg, Schleswig-Holstein, Hamburg und Sachsen wollen eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (DWDL.de berichtete). Die Länder arbeiteten zuletzt an Ideen, wie ARD und ZDF künftig aufgestellt und ausgestattet sein könnten. Nun hat sich auch Thüringen dieser Ländergruppe angeschlossen, die nun erstmals einige konkrete Vorschläge gemacht hat und diese auch an die anderen Bundesländer übermittelt hat.

So schlagen die sechs Bundesländer laut dem Fachportal "Medienkorrespondenz" vor, den Rundfunkbeitrag zu indexieren. Dieser würde damit alle zwei Jahre um die jeweilige Inflationsrate steigen. Ausgangswert für die Indexierung soll allerdings nicht der heutige Rundfunkbeitrag in Höhe von 17,50 Euro sein, sondern nur 17,20 Euro. Damit würden ARD und ZDF quasi zum Sparen gezwungen werden, auch im Programm würde es dann wohl zu Einsparungen kommen.

Zum Hintergrund: Die Landespolitiker arbeiten schon seit einiger Zeit an der Zukunft von ARD und ZDF. 2016 wurde die Arbeitsgruppe "Auftrag und Strukturoptimierung der Rundfunkanstalten" ins Leben gerufen, ARD und ZDF machten daraufhin Sparvorschläge. Der Politik war das nicht genug, die Ministerpräsidenten der Bundesländer forderten mehr Einsparungen - das lehnten ARD und ZDF zuletzt jedoch ab. ARD-Vorsitzender Ulrich Wilhelm und ZDF-Intendant Thomas Bellut erklärten, weitere Einsparungen würden auch das Programm treffen - das will aber auch die Politik nicht.

Geht es nach dem Willen der sechs Bundesländer, könnten ARD und ZDF aber durchaus auch im Programm sparen. So soll auch ihr Auftrag neu definiert werden: Die Ländern wollen, das sich die Öffentlich-Rechtlichen künftig auf die Bereiche Information, Kultur und Bildung konzentrieren. Der Bereich Unterhaltung würde damit deutlich abgewertet - ein Bereich, der unter anderem für sehr gute Quoten sowohl bei der ARD als auch beim ZDF sorgt. Außerdem sollen die Sender künftig selbst darüber entscheiden, welche Programme sie zur Erfüllung ihres Auftrags betreiben wollen. Dazu sollen sie laut "Medienkorrespondenz" mehr Freiheiten bei ihrer Budgetverwendung erhalten.

Das heißt konkret: Die ARD wird dazu verpflichtet, nur noch Das Erste und die Dritten betreiben. Das ZDF nur noch das Hauptprogramm. Auch Arte müsste von den Sendern weiter betrieben werden ebenso wie ein weiterer, mehrere Sender übergreifender Kanal - etwa 3sat. Alle anderen Spartenprogramme wie ZDFneo, One, Kika, Tagesschau24, Phoenix oder ZDFinfo könnten komplett gestrichen oder zusammengelegt werden. Laut "Medienkorrespondenz" soll der Drei-Stufen-Tests, der bislang nur für Online-Angebote gilt, künftig auch auf den TV- und Radiobereich ausgedehnt werden. Wollen die Sender bei ihren Spartenprogrammen etwas ändern, muss das erst diesen Test durchlaufen.

Auch die Rolle der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) wäre nach dem Willen der sechs Bundesländer künftig eine andere. Das bisherige System, nach dem die Sender ihren Finanzbedarf bei der KEF anmelden und die Kommission diesen dann überprüft und zudem Vorschläge zur Höhe der Höhe des Rundfunkbeitrags macht, würde wegfallen. Die KEF würde künftig zu einer Art Evaluierungskommission degradiert, die regelmäßig untersucht, ob die Anstalten wirtschaftlich und sparsam arbeiten. Die KEF erklärte bereits vor einiger Zeit, dass sie eine Indexierung des Rundfunkbeitrags kritisch sieht.

Die Ideen der sechs Bundesländer werden voraussichtlich am 13. Juni auf der nächsten Sitzung der Rundfunkkommission der Länder vorgestellt und besprochen. Ob das Konzept auch am Tag darauf bei der Konferenz der Ministerpräsidenten Thema sein wird, lässt sich derzeit noch nicht abschätzen. Am 13. Juni könnte laut "Medienkorrespondenz" aber auch ein anderes Ideenpapier zur Zukunft von ARD und ZDF besprochen werden: Das stammt von Rheinland-Pfalz und sieht unter anderem vor, das bisherige KEF-Verfahren beizubehalten, nur den Zeitraum der Finanzperioden von jetzt vier auf dann acht Jahre anzuheben. Da aber schon die Einschätzung des Finanzbedarfs für vier Jahre eine große Herausforderung ist, ist dieser Vorschlag wohl eher nicht mehrheitsfähig.