Gerade erst haben sich EU-Kommission, Europäisches Parlament und Rat in Sachen audiovisueller Mediendienste (AVMD) auf eine Reform geeinigt. Diese erlaubt es TV-Sendern, künftig flexibler Werbung zu zeigen. Bei den Vermarktern nahm man die geplante Reform wohlwollend zur Kenntnis, einige Branchenvertreter erklärten aber auch, dass man sich einen großen Wurf gewünscht hätte (DWDL.de berichtete). Nun bekommen die Vermarkter überraschende Rückendeckung von unerwarteter Seite.

Die Monopolkommission, ein unabhängiges Beratergremium der Bundesregierung, hat in einem neuen Gutachten vorgeschlagen, die bestehenden Werbezeitbeschränkungen komplett aufzuheben. Die auf europäischer Ebene vorgesehene Liberalisierung greife zu kurz, so das Gremium. Angesichts des Booms von SVoD-Portalen will die Kommission den regulatorischen Rahmen für audiovisuelle Mediendienste "stärker vereinheitlichen". Das fordern die TV-Anbieter schon lange. "Für audiovisuelle Mediendienste sollten grundsätzlich einheitliche Regelungen zum Jugend- und Verbraucherschutz sowie zur Werberegulierung gelten", heißt es nun in dem Bericht der Monopolkommission.

Sollte die Werbezeitbeschränkung fallen, wäre das wohl sehr im Sinne der Vermarkter. Der generellen Einschätzung der Monopolkommission würde man aber wohl trotzdem nicht zustimmen. Die erklärt unter anderem: "Streaming-Dienste und Videoportale wie Netflix und Youtube schieben sich in der Zuschauergunst nach vorne und ersetzen mehr und mehr das klassische Fernsehen." Dennoch sei das Fernsehen noch immer dominierend in der Bewegtbildnutzung.

Auch in Richtung ARD und ZDF macht das Gremium der Bundesregierung Vorschläge: Die Öffentlich-Rechtlichen sollten sich im Netz auf Public-Value-Inhalte fokussieren. "Die Online-Angebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollten vor allem Inhalte von besonderer gesellschaftlicher und kultureller Relevanz umfassen, die von privaten Anbietern nicht in einem ausreichendem Maße angeboten werden", so der Vorsitzende der Monopolkommission Achim Wambach. Die kürzlich beschlossene Reform des Telemedienauftrags sei daher nicht durchweg positiv zu beurteilen. "Gut ist, dass sich die Rundfunkanstalten weiter auf Bewegtbildinhalte konzentrieren und auch künftig keine presseähnlichen Online-Inhalte anbieten dürfen. Dagegen könnte die vorgesehene Ausweitung des audiovisuellen Online-Angebots, etwa durch die Bereitstellung europäischer Filme und Serien, zu einer Verdrängung privater Wettbewerber führen." Ein Fokus auf Public-Value würde wohl vor allem das Online-Angebot Funk treffen.