ZDF-Intendant Thomas Bellut zeigte sich wenig überraschend erfreut über den Urteilsspruch: "Das Urteil der Karlsruher Richter bestätigt im Kern, dass der Rundfunkbeitrag ein angemessenes und verfassungskonformes Finanzierungsmodell für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist. Auch wenn es in einem Detail bei der Beitragsbemessung für Zweitwohnungen noch eine Anpassung geben muss – es ist gut, dass über die Zulässigkeit des Beitrags jetzt höchstrichterliche Rechtsklarheit besteht."

Der ARD-Vorsitzende Ulrich Wilhelm hat sich in einem Interview mit der „Süddeutschen“ etwas ausführlicher geäußert und spricht von einem „guten Tag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk“. Auch er hebt darauf ab, dass nun Rechtssicherheit bestehe - dass nun alle Diskussionen über die Öffentlich-Rechtlichen beendet sind, glaubt er aber nicht: „Viele Fragen, wie etwa die, ob es nicht doch eine Steuer ist, sind mit dem heutigen Tag vom Tisch. Diejenigen, die ihren Frieden nicht machen wollen mit dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk und ihre eigenen Angebote im Netz für das Maß der Dinge halten, werden natürlich nie aufgeben. Aber diejenigen, die sich gefragt haben, ob die Konstruktion des Gesetzgebers richtig gewählt ist, die haben mit dem heutigen Tag Klarheit und Rechtssicherheit. Da schafft das Urteil auch Frieden.“

Dass sich das Gericht nochmal überraschend grundsätzlich über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk geäußert hat, sieht er als Stärkung der Position von ARD und ZDF - etwa in der Diskussion darüber, ob sich ARD und ZDF nicht stärker beschränken müssten. „Wenn wir wirklich für die Demokratie wesentlich sind, wie es Vizepräsident Ferdinand Kirchhof formuliert hat, dann können wir diesen Auftrag nicht in einer Nische erfüllen, sondern müssen über die ganze Breite unserer Angebote das Gesamtpublikum erreichen“, so Wilhelm.

Hans Demmel, Vorstandsvorsitzender des Privatsenderverbandes VAUNET, sagte: „Es ist zunächst als positiv anzusehen, dass das Bundesverfassungsgericht rechtliche Klarheit zur umstrittenen Ausgestaltung der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks geschaffen hat. Den Ländern wurde der Auftrag zugewiesen, das Modell der Haushaltsabgabe hinsichtlich der Zweitwohn-Abgabe nachzubessern. Dies sollte - neben der ohnehin schon laufenden Auftrags- und Strukturdebatte ein weiterer Anlass sein, das duale Rundfunksystem im Dialog mit allen Marktbeteiligten zu überprüfen. Angesichts der sich wandelnden konvergenten Medienmärkte sollten künftige Reformkonzepte die Interessen der betroffenen Marktteilnehmer berücksichtigen. Wir halten dafür die Etablierung einer Strukturkommission unter Beteiligung der privaten Medien für zwingend notwendig.“

Der DJV begrüßte das Urteil unterdessen als „wichtigen Beitrag zur Planungssicherheit“ für die Öffentlich-Rechtlichen. Von dem Urteil profitierten die öffentlich-rechtlichen Anstalten in gleichem Maß wie Tausende von Journalistinnen und Journalisten, die für ARD, ZDF und Deutschlandradio tätig seien, so Überall. „Ich hoffe, dass mit dem Richterspruch die juristischen Auseinandersetzungen um die notwendige Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ihr Ende finden.“ Auf Dauer wirke sich die Unsicherheit um die Finanzierung belastend auf die Mitarbeiter aus. Jetzt gelte es, die Mittel aus dem Rundfunkbeitrag gerechter als bisher unter den Sendern zu verteilen.

Politiker aus SPD, CDU, Grünen und der Linkspartei heben allerorten die nun geschaffene Rechtssicherheit nach einem jahrelangen Rechtsstreit als positiv hervor. Die Parteien, die ohnehin kritisch zum Rundfunkbeitrag eingestellt sind, haben durch das Urteil ihre Positionen wenig überraschend aber ebenfalls nicht verändert. So fordert die FDP weiterhin eine Reform und eine Überprüfung von Angebot und Auftrag der Sender. Die Linke möchte generell keine Kürzung der Mittel für ARD und ZDF, aber ein gerechteres System, das die ökonomischen Verhältnisse der Beitragszahler stärker berücksichtigt als bislang. Bei der AfD zeigte sich etwa der medienpolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag Brandenburg, Andreas Kalbitz, nicht überrascht von dem Urteil, weil sich das Verfassungsgericht „bislang noch immer auf die Seite der Mainstream-Politik und der Mainstream-Sender gestellt“ habe. Die Urteile würden den Fortbestand von ARD und ZDF trotz des Jubels aber nicht auf Dauer zementieren. Eine starke AfD werde sich dafür einsetzen, die Staatsverträge in einzelnen Ländern zu kündigen. Damit könne „das gesamte System der staatstragenden Medien deutschlandweit ins Wanken“ gebracht werden.

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