RTL hat die letzte Hürde bei der geplanten Übernahme der restlichen 50 Prozent am Nachrichtensender n-tv genommen. Nachdem vor rund einem Monat bereits das Bundeskartellamt trotz Bedenken die Übernahme als "Sanierungsfusion" genehmigt hatte, entschied nun die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), dass der Übernahme keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstünden.
Durch die geplante Übernahme der bislang von CNN/Time Warner gehaltenen 50 Prozent der Anteile durch die RTL Television GmbH erlange weder RTL, noch die RTL Group oder Bertelsmann eine vorherrschende Meinungsmacht, so die KEK. Im Rahmen einer Gesamtbewertung der Aktivitäten der RTL Group und ihrer Konzernobergesellschaft Bertelsmann AG im Medienbereich kommt die Kommission zu dem Ergebnis, dass der durch diese Aktivitäten vermittelte potenzielle Meinungseinfluss in etwa demjenigen eines Fernsehveranstalters mit einem Zuschaueranteil von 27 Prozent entspreche und damit unter der 30-Prozent-Schwelle zurückbleibt, ab der vorherrschende Meinungsmacht gesetzlich vermutet wird.
Die der RTL Group zuzurechnenden Programme RTL, Super RTL, VOX, n-tv, Traumpartner TV und K1010 erreichten zwischen November 2004 und Oktober 2005 einen Zuschaueranteil von insgesamt 25,2 Prozent. Durch die bei RTL ausgestrahlten Regional- und Drittfensterprogramme verringert sich dieser Zuschaueranteil jedoch um 5 Prozentpunkte und liege somit unter der Vermutungsschwelle von 25 Prozent, so die KEK. Dennoch hat die KEK geprüft, ob eine vorherrschende Meinungsmacht besteht.
Der RTL-Gruppe stehe mit der ProSiebenSat.1 Media AG eine zweite zuschaueranteilstarke und von ihr unabhängige Sendergruppe gegenüber. Darüberhinaus gebe es mit den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten ein starkes publizistisches Gegengewicht zu den Privatsendern. Darüberhinaus wurden die Zuschaueranteile von n-tv auch in der Vergangenheit bereits voll der RTL Group zugerechnet, sodass sich durch die Übernahme der Zuschaueranteil der Senderfamilie gar nicht erhöhe, auch wenn sich durch den Rückzug von CNN/Time Warner der Einfluss bei n-tv nun erhöhe. Daraus resultiere aber nicht die Erlangung einer vorherrschenden Meinungsmacht, was eine Untersagung nach sich führen könnte. Auch die Einbeziehung der sonstigen Medienaktivitäten der RTL Group und der Bertelsmann AG in Deutschand ändere an dieser Tatsache nichts.