Eigentlich hatten sich ARD, ZDF und die Verlage kürzlich im jahrelangen Streit über die Online-Angebote der Öffentlich-Rechtlichen bereits geeinigt. Im Wesentlichen wollen ARD und ZDF künftig das Verbot der Presseähnlichkeit akzeptieren und den Schwerpunkt deutlich hin zu audiovisuellen Beiträgen verlagern. Streitfälle sollen dann zunächst an eine paritätisch besetzte Schlichtungsstelle gehen, statt über Jahre hinweg die Gerichte zu beschäftigen. Noch laufen solche Gerichtsverfahren allerdings - und in einem haben sich nun wieder einmal die Verlage durchgesetzt.

Das Potsdamer Landgericht verkündete am Mittwoch, dass das Online-Angebot rbb24.de in der Form vom 23. Januar 2017 juristisch nicht zulässig gewesen sei. Die Begründung des Urteils steht noch aus, geklagt hatten die Verlage aber wie üblich wegen des Vorwurfs der "Presseähnlicheit" aufgrund der Prägung durch Texte und Bilder. Dieser Auffassung ist das Gericht nun offenbar gefolgt.

Nun ist das Problem solcher Gerichtsverfahren stets das Gleiche: Man muss bei Einreichung der Klage eine Momentaufnahme zu einem bestimmten Datum sichern - in dem Fall vom 23. Januar 2017. Nur über das Angebot in der Art, wie es damals online war, konnte das Gericht explizit urteilen. Wenn das Urteil dann irgendwann fällt, wurden aber in der Regel längst Änderungen vorgenommen. Besonders absurd: Im Streit über das Online-Angebot der "Tagesschau" wurde bis zuletzt über die Version aus dem Juni 2011 diskutiert.

Bei rbb24.de liegt die bemängelte Version des Angebots bei Weitem nicht so weit zurück, auch hier weist RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein aber auf Veränderungen hin: "Unser Angebot ist heute inhaltlich und formal bereits weit von dem aus dem Januar 2017 entfernt. Trotzdem werden wir die schriftliche Urteilsbegründung genau prüfen. Wir bauen unabhängig vom heutigen Urteil unsere Stärken bei Audio und Video auch im Netz weiter aus. Wichtigstes Ziel ist dabei, unseren Nutzerinnen und Nutzern einen schnellen, kompakten Überblick über die aktuelle Situation in Berlin und Brandenburg zu bieten, egal ob am Desktop, mobil oder über die rbb24-App."

Die Zugeständnisse an die Verlage durch ARD und ZDF waren nicht ohne Kritik geblieben, auch innerhalb der jeweiligen Häuser. Das neuerliche Urteil zeigt aber, dass ein Zugehen auf die Verlage offenbar rechtlich geboten ist. RBB-Intendantin Patricia Schlesinger möchte ohnehin das Kriegsbeil mit den Verlegern begraben: "Uns verbindet mehr, als uns trennt, das beginnt mit unserem grundsätzlichen Verständnis von Journalismus und unserer Auffassung von den Aufgaben von kritischen Medien im demokratischen Prozess. Wir schauen zuversichtlich auf den neuen Telemedienauftrag, der juristische Auseinandersetzungen wie diese künftig vermeiden könnte."