Seit die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) den Sendern Family TV und blizz die Sendelizenz entzog, sind bereits mehr als eineinhalb Jahre vergangen. Seither haben sich mehrere Gerichte mit diesem in Deutschland einmaligen Vorgang beschäftigt. Tatsache ist, dass beide Sender auch noch heute noch on air sind - inzwischen unter den vertraut klingenden Namen tm3 und tm3+, wie DWDL.de schon vor wenigen Wochen berichtete.

Mit Blick auf tm3 hat sich das Verwaltungsgericht Stuttgart jetzt auf die Seite der baden-württembergischen Landesanstalt für Kommunikation (LfK) geschlagen und den Antrag auf eine vorläufige Aussetzung der Vollziehbarkeit des Lizenzentzugs abgewiesen. Damit sei gerichtlich bestätigt, dass die Veranstaltung des Programms sofort zu beenden ist, teilten die Medienhüter am Montag mit. Auch die Programmverbreitung, die derzeit unter anderem über den Satelliten Astra und verschiedene Kabelnetze erfolgt, sei einzustellen.

Ob Timo C. Storost, der die Kanäle betreibt, dieser Aufforderung nachkommt oder in Berufung geht, ist bislang nicht bekannt. Eine Anfrage des Medienmagazins DWDL.de blieb zunächst unbeantwortet. Allerdings hatte Storost schon im Januar im Gespräch mit DWDL.de erklärt, er habe eine "Koryphäe als Anwalt auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts" an seiner Seite und werde, wenn möglich, bis vor das Bundesverwaltungsgericht ziehen. Aktuell sind die Livestreams nach wie vor auf Sendung.

Die für den Family-TV-Nachfolger tm3 zuständige LfK hatte 2017 mit Blick auf den Lizenzentzug von "wiederholten Urheberrechtsverstößen" sowie "Verstößen gegen medienrechtliche Bestimmungen" gesprochen. So steht schon seit Jahren der Vorwurf im Raum, Storost habe einen "nicht unerheblichen Teil" des Programms mit Inhalten bestritten, für die er keine Urheberrechte besaß. So soll Family TV sogar einmal unerlaubterweise den prominent besetzten Hollywood-Blockbuster "Grand Budapest Hotel" ausgestrahlt haben.

Timo C. Storost wies die Vorwürfe schon damals gegenüber DWDL.de zurück und sprach von einer "glatten Lüge". Man habe sowohl die entsprechenden Verträge als auch den Schriftverkehr mit den Rechtehändlern offengelegt. Zu Jahresbeginn klang das schon anders. "Wir haben Fehler gemacht und dafür auch die Quittung bekommen", sagte er zu DWDL.de. "Aus den Fehlern der Vergangenheit haben wir gelernt und haben allein die vergangenen anderthalb Jahre als Chance gesehen, uns neu zu bewähren." Die Stuttgarter Richter scheinen allerdings etwas dagegen zu haben.

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