Die Posse rund um tm3 bzw. Family TV hat inzwischen so viele Facetten, dass wir sie hier einmal komplett aufgeschrieben haben. Zuletzt kam aber Bewegung in den Streit rund um den Lizenzentzug und den Sendebetrieb des Mini-Kanals: Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat bestätigt, dass tm3 die Verbreitung mit sofortiger Wirkung einstellen muss, das Gericht folgte damit der Argumentation der Landesanstalt für Kommunikation (LfK).

Damit sei gerichtlich bestätigt, dass die Veranstaltung des Programms sofort zu beenden ist, so die Medienhüter damals. Nur: tm3 sendet noch immer weiter. Nun hat der Sender angekündigt, dass das vorerst auch so bleiben wird. So habe man vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Rechtsmittel gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts eingelegt.

Das Katz- und Maus-Spiel zwischen Sender und LfK geht damit weiter. tm3 hat angekündigt, mindestens bis "zu einer Entscheidung über die eingelegte Beschwerde" den Sendebetrieb fortzusetzen. Wann mit einer finalen Klärung durch die Gerichte zu rechnen ist, ist nicht absehbar. Die LfK ließ eine DWDL.de-Anfrage vorerst unbeantwortet.

Update (27. Februar): Inzwischen hat sich auch die LfK zu Wort gemeldet. Gegenüber DWDL.de sagt die Medienanstalt: "tm3 hat mittlerweile beim VGH Baden-Württemberg Beschwerde gegen den Beschluss des VG Stuttgart eingelegt. In diesem Zuge hat der VGH bei uns angefragt, ob die LfK bereit wäre, bis zur Entscheidung im Eilverfahren keine weiteren Vollstreckungsmaßnahmen zu ergreifen. Diese Zusage hat die LfK gegeben. Dies ändert nichts daran, dass die Verbreitung des Programms, zum Beispiel über Satellit oder in Kabelnetzen, rechtswidrig ist. Für die kurze Dauer des Verfahrens wird dies nun jedoch nicht durch die LfK mittels Zwangsmaßnahmen unterbunden werden.