Das sogenannte "Schmähgedicht" von Jan Böhmermann liegt inzwischen schon drei Jahre zurück und trotzdem beschäftigt es die Beteiligten noch immer. Im September 2017 drohte Böhmermanns Anwalt Christian Schertz Bundeskanzlerin Angela Merkel mit einer Klage - dazu ist es nun tatsächlich gekommen. Wie ein Sprecher des Berliner Verwaltungsgerichts gegenüber dem "Tagesspiegel" bestätigte, werde es am 16. April eine entsprechende Verhandlung geben, in der es um eine Unterlassungsklage Böhmermanns gegen Merkel gehen werde.
Merkel hatte das Gedicht Böhmermanns wenige Tage nach der Ausstrahlung als "bewusst verletzend" bezeichnet und viel Kritik auf sich gezogen, sowohl von Böhmermann, als auch vom Koalitionspartner. Nun muss das Gericht entscheiden, ob Merkel ihre Aussagen zurücknehmen muss. Schon wenige Tage nach der damaligen Aussage erklärte Merkel, sich über ihre Äußerungen zu ärgern. Auf diese Weise sei nämlich der Eindruck entstanden, dass ihre persönliche Bewertung etwas zähle. "Das war im Rückblick betrachtet ein Fehler", erklärte Merkel.
Für Wirbel sorgte 2017 außerdem das Bekanntwerden der Tatsache, dass sich Merkel im Vorfeld ihrer Bewertung des "Schmähgedichts" eben dieses gar nicht vollständig angesehen hatte. Stattdessen informierte sie sich auf der Webseite der "Bild" über die getätigten Aussagen Böhmermanns - dort war allerdings nicht das komplette Gedicht zu sehen.
2017 warf Böhmermanns Anwalt Merkel vor, durch ihre Äußerungen eine "juristische Bewertung" des "Schmähgedichts" vorgenommen zu haben. Weil Merkel für eine solche Einordung nicht zuständig gewesen sei, sei ihr Verhalten rechtswidrig gewesen. Merkel habe den Grundsatz der Gewaltenteilung verletzt und sich als "höchste Vertreterin der Exekutive" zu dieser Rechtsfrage öffentlich geäußert. Dadurch habe sie "erhebliche Folgen ausgelöst".