Vor einem Monat sorgte ein Video für Wirbel, in dem Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) zusammen mit dem Deutschlandchef des Lebensmittelkonzerns Nestlé zu sehen war. Um Schleichwerbung handelt es sich dabei allerdings nicht - zu diesem Schluss kommt jedenfalls die Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), bei der nach der Veröffentlichung des Clips auf dem offiziellen Twitter-Account des Ministeriums rund 20 Beschwerden eingegangen waren.

Laut Einschätzung der mabb handelt es sich nicht um Wirtschaftswerbung, da die Äußerungen der Bundesministerin nicht - wie vom Rundfunkstaatsvertrag vorausgesetzt - bei der Ausübung eines Handels, Gewerbes, Handwerks oder freien Berufs erfolgten. Zudem bestehen demnach auch keine Anhaltspunkte für eine Werbeabsicht. Das Ministerium habe versichert, kein Entgelt oder ähnliche Gegenleistung von Nestlé erhalten zu haben.

Darüber hinaus dürften auch die verfassungsrechtlichen Grenzen für eine zulässige Öffentlichkeitsarbeit der Bundesregierung eingehalten worden sein, meinen die Medienhüter, wohl gemerkt im Konjunktiv. "Die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit sind nur dann überschritten, wenn der informative Gehalt des Videos eindeutig hinter werblichen oder unterhaltenden Aussagen zurücktritt", heißt es. Das sei jedoch nach Auffassung der mabb nicht der Fall.

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Um ähnlich gelagerte Fälle nach gleichen Maßstäben beurteilen zu können, wollen die Landesmedienanstalten nun für die Grenzen zulässiger Öffentlichkeitsarbeit des Staates Leitlinien entwickeln.