Vor mehr als drei Jahren hat Jan Böhmermann im "Neo Magazin Royale" sein Schmähgedicht gegen Recep Tayyip Erdogan vorgetragen - und noch heute beschäftigen sich deutsche Gerichte mit der Sache. Zuletzt zog Böhmermann mit seinem Anwalt Christian Schertz vor den Bundesgerichtshof (BGH), dort hat man nun aber erneut eine Niederlage erlitten. Die Richter wiesen die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision eines früheren Urteils ab. Weite Teile des Gedichts bleiben damit verboten. 


Im Mai 2018 urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG), dass einige Teile des Gedichts verboten bleiben (DWDL.de berichtete). Gleichzeitig lehnten die Richter damals den Versuch von Erdogan ab, das komplette Gedicht zu verbieten. Mit der nun gefällten Entscheidung des BGH ist das Urteil des OLG rechtskräftig. Die Begründung der Richter: Einige Teile des Gedichts seien ausschließlich Angriffe auf die "personale Würde" Erdogans. 

Die fraglichen Passagen sind laut dem OLG "schwere Herabsetzungen mit Bezügen zum Intimen und Sexuellen, für die es in der Person oder dem Verhalten des Klägers keinerlei tatsächliche Anknüpfungspunkte gibt". Böhmermann brachte Erdogan in dem Gedicht unter anderem in Verbindung mit Kinderpornografie.

Der seit Jahren andauernde Rechtsstreit neigt sich damit nun dem Ende entgegen - eine Möglichkeit gibt es für Böhmermann aber noch. Sein Anwalt erklärte in der Vergangenheit, notfalls auch bis vor das Bundesverfassungsgericht ziehen zu wollen, um eine endgültige Entscheidung herbeizuführen. Ob das nun aber tatsächlich passiert, ist unklar. Anwalt Christian Schertz hat sich bislang nicht zum weiteren Vorgehen geäußert.