Weil sich Sat.1 über die Vergabe der Drittsendezeiten ärgerte, wechselte der Sender 2012 von der rheinland-pfälzischen Landesmedienanstalt zur MA HSH nach Hamburg und Schleswig-Holstein. Seither tobte auf mehreren Ebenen ein Streit - einerseits zwischen den Medienanstalten von Rheinland-Pfalz und Hessen mit den Kollegen aus dem Norden, andererseits zwischen Sat.1 und dem Regionalfensteranbieter TV IIIa, der das Magazin "17:30 live" produziert.

Jetzt haben zumindest Sender und der in Mainz ansässige Fernsehprogrammveranstalter eine Einigung erzielen können. Das hat Sat.1 am Donnerstag gegenüber DWDL.de bestätigt. Nach jahrelangem Rechtsstreit seien die Beteiligten "zu einer Einigung über die Beilegung des Rechtsstreits gekommen", erklärte ProSiebenSat.1. "Der Produktionsvertrag für das Fensterprogramm Rheinland-Pfalz und Hessen wird erneuert und anhängige Klagen der beiden Parteien in Hessen und vor dem Bundesverwaltungsgericht werden zurückgenommen."

Schon vor einem Jahr hatte sich das Oberverwaltungsgericht Schleswig auf die Seite von TV IIIa gestellt und entschieden, dass der Anspruch auf das Regionalfensterprogramm nicht verfällt, nur weil Sat.1 nun bei der MA HSH lizenziert ist. Das Programm sei an den Sender gebunden, erklärten die Richter damals (DWDL.de berichtete)"Wir freuen uns, dass wir uns nun wieder auf ein gutes Programm mit regionaler Information für unsere Zuschauer konzentrieren können", sagte Florian Wissel, Vice President Regulatory Affairs bei ProSiebenSat.1, nun mit Blick auf die Einigung.

Zugleich appellierte Wissel an die Medienhüter, die noch immer wegen der Zulassung im Clinch liegen. "Es wäre das richtige Signal, wenn nun auch die Medienanstalten von Rheinland-Pfalz und Hessen ihren Streit mit der Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein beilegen und uns damit auf dem Weg zu einer konstruktiven Lösung folgen."