Vor einigen Monaten hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision gegen ein früheres Urteil, das im Zuge des Schmähgedichts von Jan Böhmermann gefällt worden war, zurückgewiesen. Im Mai 2018 urteilte das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG), dass einige Teile des Gedichts verboten bleiben (DWDL.de berichtete). Gleichzeitig lehnten die Richter damals den Versuch von Erdogan ab, das komplette Gedicht zu verbieten. Durch die Entscheidung des BGH änderte sich an dem Status Quo nichts - doch nun zieht Jan Böhmermann vor das Bundesverfassungsgericht. 

Böhmermanns Anwalt Christian Schertz hatte in der Vergangenheit immer wieder angekündigt, notfalls auch bis nach Karlsruhe gehen zu wollen - nun hat man diesen Schritt wahr gemacht. Bereits im August ist die Klage beim Verfassungsgericht eingegangen, das bestätigte ein Sprecher des Gerichts. Mit dem Fall wird sich demnach der für Grundrechte Erste Senat befassen. Zuerst hatte der "Tagesspiegel" darüber berichtet. 

Böhmermann beruft sich auf die Kunst- und Meinungsfreiheit. Der Satiriker hatte im März 2016 im "Neo Magazin Royale" ein Gedicht vorgelesen, in dem er den türkischen Präsidenten unter anderem mit Kinderpornos und Sex mit Tieren in Verbindung brachte. Frühere Gerichte entschieden, dass diese Teile des Gedichts nur auf die "personale Würde" Erdogans abzielen würden und damit verboten seien. 

Christian Schertz sagt, in ihren bisherigen Urteilen hätten die Gerichte verkannt, dass Böhmermanns Gedicht keine "Herabwürdigung des Herrn Erdoğan als Person" darstelle. Es handele sich um eine "künstlerisch-kritische Auseinandersetzung mit den Grenzen der Satire". Erdogans Politik habe damals nur als aktuelles Beispiel gedient. Die "Übertriebenheit und Beliebigkeit" der Aussagen sei für die Zuschauer zu erkennen gewesen.