Schleichwerbung in "Wetten Dass" ?
Am 6. Juli heißt es wieder: "Top, die Wette gilt". Dieser Ausruf wird den privaten Fernsehsendern ein Dorn im Auge sein, sendet das ZDF doch diesmal aus dem Euro-Disneyland in Paris. Nun stellt sich die Frage, wie finanziert man solch eine Sendung und warum sendet man gerade aus dem Euro-Disneyland. Mit diversen Partnern aus der Wirtschaft ermöglicht das ZDF die Show, die Kosten belaufen sich dabei auf 1,2 bis 1,4 Millionen Euro. Dies ist gerade der Punkt, an welchem die Kritik der Privaten ansetzt. Diese vertreten die Ansicht, dass der Sender seine Kooperationen zur "unlauteren Werbung" nach 20.00 Uhr benutzt.Wenn man die Marketingmaschine betrachtet, die hinter dem ganzen Event steckt, so kann man sich möglicherweise der Meinung der Privaten anschließen. So erfährt der Zuschauer schon in Trailern, dass eine Reise nach Frankreich über das Reiseunternehmen Dertour Fahrten zum Pauschalpreis möglich ist und das Danzas, Tochter der deutschen Post, die Eventlogistik betreibt und 23 Lastwagen mit der Technik nach Paris transportiert. "Zufälligerweise" macht Gottschalk Werbung für die Deutsche Post.
Aber es geht noch weiter. RWE wird die 50.000 Euro Preisgeld stiften und Gottschalk wird sicherlich nur "seine" Gummibärchen zum Verzehr anbieten. Rein zufällig befinden wir uns auch im Euro-Disneyland, die dieses Event sicherlich in eine große Marketingkampagne verpacken werden. Es überrascht auch nicht, dass Gottschalk schon seit längerer Zeit mit Disney zusammenarbeitet.
Nun stellt sicht die Frage, ob diese Form von Werbung noch zulässig ist. Wir haben hier nicht mehr mit Schleichwerbung zu tun, die Werbung ist hier offensichtlich. Die Privaten sehen ihrerseits nicht ein, diese Werbung hinzunehmen, weil sie schon mehrere Male vermahnt wurden, als nur kurz einmal ein Markenhersteller im Bild war. Als Beispiel führen die Privaten an, dass RTL zur Zahlung eines Bußgeldes verurteilt wurde, weil in einer "Big Brother"-Show die Fahrzeuge eines bekannten Wohnmobilherstellers durchs Bild fuhren.
ZDF-Sprecher Walter Kehr verteidigt seinen Sender. "Das Bundesverfassungsgericht hat darauf hingewiesen, dass das öffentlich- rechtliche Fernsehen auf der Grundlage des Rundfunkstaatsvertrags verpflichtet ist, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um zusätzliche Einnahmequellen zu erschließen." Er räumt jedoch ein, dass es "sensible Grenzbereiche" gebe. Sponsoring, also das Präsentieren von bestimmten Sendungen durch Firmen, ist bei ARD und ZDF grundsätzlich erlaubt, jedoch laut Rundfunkstaatsvertrag nur «in vertretbarer Kürze» und ohne dass "Inhalt und Programmplatz" einer Sendung beeinflusst werden dürfen.
Kontrolliert wird das ZDF durch seine Gremien, den Fernsehrat und den Verwaltungsrat. Ihnen sind zum Jahresende 2001 sämtliche "Kooperationen" für dieses Jahr im Programmbereich vorgelegt worden - Proteste habe es in den Gremien nicht gegeben, heißt es vom Sender. Der Verband Privater Rundfunk und Telekommunikation kündigt an, für die "unzulässige Werbung des öffentlich- rechtlichen Rundfunks" die Rechtsaufsicht zu bemühen - und die liege bei den Ministerpräsidenten der Länder. Von denen wiederum sitzen einige prominente Vertreter im ZDF-Verwaltungsrat.