Bereits Anfang 2017 sind bei Vox Folgen von "Shopping Queen" zu sehen gewesen, die auch heute noch für juristischen Ärger sorgen. Damals war "Fifty Shades of Grey" das Thema der Sendung, die Teilnehmerinnen sollten sich entsprechend kleiden. Grund für das Thema: Der bevorstehende Kinostart des zweiten Films der Reihe. Es blieb aber nicht alleine bei dem Thema, es gab in den Folgen immer wieder Anspielungen auf Szenen und Handlungen des Films, außerdem wurden immer wieder Ausschnitte gezeigt und die Teilnehmerinnen in diese hinein montiert. 

Schon 2017 stellte die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Medienanstalten (ZAK) einen entsprechenden Werbeverstoß fest (DWDL.de berichtete). Vox ist gegen die Entscheidung der Medienhüter juristisch vorgegangen und hat nun vor dem Verwaltungsgericht Köln eine Niederlage erlitten. Die Richter urteilten, dass die Landesanstalt für Medien NRW die zu starke Produktplatzierung des Films beanstanden durfte. Die Klage des Senders wurde abgewiesen. 

Vox argumentierte vor Gericht unter anderem mit formellen Fehlern aber auch damit, dass sich die Produktplatzierung noch in den Grenzen dessen gehalten habe, was für Sendungen der leichten Unterhaltung zulässig sei. Durch die Verwobenheit von redaktionellen Inhalten und Kinofilm sei der Film gerade nicht zu stark herausgestellt worden. Außerdem hieß es von Vox, Zuschauer würden werbliche Inhalte der Sendung weniger stark wahrnehmen, weil sie in der Sendung ohnehin stark vorkommen würden. 


Dieser Argumentation sind die Richter nun allerdings nicht gefolgt. Sie entschieden, dass die beanstandeten Folgen keinen angemessenen Ausgleich zwischen Werbung und redaktionellem Inhalt erkennen ließen. Der Werbezweck habe das Sendungsgeschehen derart dominiert, dass redaktionelle Elemente in den Hintergrund gerückt seien. Gegen das Urteil kann Vox noch einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen. Darüber würde dann das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.