Es gibt eine Einigung der Tarifpartner, die betriebsbedingte Kündigungen bei Zeitungsverlagen trotz der Corona-Krise möglichst verhindern soll. Die Einigung sieht vor, dass die laufenden Gehalts- und Manteltarifverträge erst einmal bis Ende 2020 unverändert weiter laufen, es also keine Erhöhung gibt. Feste freie Journalisten sollen eine Ausgleichszahlung für entgangene Honorare erhalten. Zudem hat man sich geeinigt, dass die Verlage das Weihnachtsgeld in diesem Jahr kürzen können. Dafür muss aber die Zustimmung der Gewerkschaften eingeholt werden, Voraussetzung sei eine "nachgewiesene Notlage".

Je nach Umfang der Kürzung, müssen die Verlage aber im Gegenzug dann sechs oder zwölf Monate auf betriebsbedingte Kündigungen verzichten. Dabei wolle man Doppelbelastungen für zuvor von Kurzarbeit Betroffene vermeiden. "Die Sozialpartner der Zeitungsbranche setzen mit dieser Vereinbarung ein gemeinsames Zeichen für Stabilität, den Erhalt der Redaktionsarbeitsplätze und die Unterstützung der besonders stark getroffenen Freiberufler“, kommentiert DJV-Verhandlungsführer Kajo Döhring. Und weiter: "Wichtiger Teil der Vereinbarung ist auch, die weitere Entwicklung der Gehälter und Honorare und weitere offene Tariffragen noch in diesem Jahr zu diskutieren und Lösungen zu finden."