Anfang des Monats ist erstmals bekanntgeworden, dass "Frankfurter Allgemeine Zeitung" ("FAZ") und "Süddeutsche Zeitung" ("SZ") eine gemeinsame Anzeigenvermarktung prüfen. Die Unternehmen bestätigten das und erklärten auch, man sei schon in Gesprächen mit dem Kartellamt. Nun kommt von eben dort grünes Licht: Die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens der beiden Verlagshäuser darf erfolgen. Fusionskontrollrechtlich gibt es demnach keine Bedenken. 

In den betroffenen Markt seien neben den von den Beteiligten herausgegebenen überregionalen Tageszeitungen auch Wochen- und Sonntagszeitungen sowie Nachrichtenmagazine einzubeziehen, so die Kartellwächter. Bei den Rubrikenangeboten gibt es zudem eine starke Konkurrenz durch Online-Angebote. Wie das Kartellamt in einer Mitteilung aber darüber hinaus erklärte, dauere die kartellrechtliche Überprüfung der Kooperation an. 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt: "Unabhängig von diesem Fall muss die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens stets nach zwei verschiedenen Aspekten überprüft werden. Wir haben das Vorhaben bislang nur nach dem fusionskontrollrechtlichen Maßstab freigeben können. Hier war entscheidend, dass die beiden Verlagshäuser auch künftig bei den sogenannten Aufmerksamkeitsanzeigen keine überragende Marktstellung erlangen werden und es bei den Rubrikenanzeigen - wie Stellen- und Immobilienanzeigen - starken Wettbewerbsdruck durch entsprechende Online-Angebote gibt. Für die darüber hinaus notwendige Prüfung der Kooperation nach dem allgemeinen Kartellverbot erwarten wir noch Stellungnahmen der Verlage, um uns ein umfassenderes Bild – auch zu etwaigen Vorteilen für die Verbraucher, die aus der Kooperation resultieren könnten – machen zu können."