Presserat © Presserat
Die unter der Überschrift "Abschaffung der Polizei: All cops are berufsunfähig" in der "taz" veröffentlichte Kolumne sorgte im Juni für reichlich Empörung, insbesondere aufgrund der Schlussätze, in denen Hengameh Yaghoobifarah eine Mülldeponie als einzig geeignetem Ort für Ex-Polizisten benennt. Wörtlich heißt es im Text: "Nicht als Müllmenschen mit Schlüsseln zu Häusern, sondern auf der Halde, wo sie wirklich nur von Abfall umgeben sind. Unter ihresgleichen fühlen sie sich bestimmt auch selber am wohlsten."


In der Folge gingen 382 Beschwerden beim Presserat ein, darunter etliche von Vertreterinnen und Vertretern der Polizei. Auch Bundesinnenminister Seehofer wandte sich an den Presserat, nachdem er kurz zuvor sogar noch eine Strafanzeige gegen Yaghoobifarah angekündigt hatte, zu der es dann aber doch nicht kam. Nun hat der Presserat entschieden und die Beschwerden als unbegründet zurückgewiesen, weil der Text aus Sicht des Gremiums von der Meinungsfreiheit gedeckt sei.

Die Polizei als Teil der Exekutive müsse sich gefallen lassen, von der Presse scharf kritisiert zu werden, so der Beschwerdeausschuss. Die Satire beziehe sich im Kern auf die gesellschaftliche Debatte über strukturelle Probleme bei der Polizei wie Rechtsradikalismus, Gewalt und Rassismus. Die Mitglieder kamen mit überwiegender Mehrheit zu dem Schluss, dass der Text nicht gegen die Menschenwürde von Polizistinnen und Polizisten nach Ziffer 1 des Pressekodex verstoße, da sich die Kritik auf eine ganze Berufsgruppe und nicht auf Einzelpersonen beziehe. Die Polizei ist zudem eine gesellschaftlich anerkannte Berufsgruppe, die nicht unter den Diskriminierungsschutz nach Ziffer 12 des Pressekodex fällt, anders als etwa Angehörige von religiösen oder ethnischen Minderheiten.


Die Wortwahl "Mülldeponie" als einziger Ort für die Polizei berührt aus Sicht des Presserats Geschmacksfragen, über die sich streiten lasse, die aber keine Grundlage für die ethische Bewertung sei. Die Interpretation, Polizisten würden mit Müll gleichgesetzt, ist aus Sicht des Gremiums nicht zwingend. Es handle sich um "ein drastisches Gedankenspiel, das aber – wie aus der Kolumne hervorgeht – Raum für unterschiedliche Interpretationen bietet und daher noch unter die Meinungsfreiheit fällt", so der Presserat.

Auch strafrechtliche Konsequenzen wird es offenbar nicht geben. Wie der "Tagesspiegel" am Montag berichtete wird die Berliner Staatsanwalt keine Ermittlungen einleiten, weil schon ein Anfangsverdacht auf Beleidigung oder Volksverhetzung fehle und andere Delikte ohnehin nicht in Betracht kämen.